Die nordalpinen Lexographen der Spätrenaissance wie Jacob Spiegel, berücksichtigten bereits die vielen italienischen "Übertragungen" in die lateinische Rechtssprache, zu denen es seit der mos italicus-Periode gekommen war – spezielle Fachbegriffe aus dem Italienischen für Essen, aus der Terminologie des Lehnsrechts, für Angelegenheiten des öffentlichen Rechts wie "Waffenstillstand" und "Bündnisse", aber auch die Terminologie des frühen kapitalistischen Kaufmannssystems – "assecurare" (versichern) – Italienisch war selbst teilweise relatinisiert; zumindest von Spiegel in dieser Wiedergabe.
Italienische Übertragungen, Grafiken: Cornel Zwierlein, Text und Unterstreichung: Cornel Zwierlein; Bildquelle: Lexicon iuris civilis, (Hg.) Jakob Spiegel, Lugduni 1552, S. 56; digitale Kopie: BSB München, Out-of-Coypright – nicht-kommerzielle Wiederverwendung.