Rechtsräume, Rechtskreise
Dölemeyer, Barbara
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Die Lehre von den Rechtskreisen versucht, die Gesamtheit des globalen Rechtsstoffes nach bestimmten Kriterien in größere Gruppen von Rechtsordnungen einzuteilen. Der Begriff des "Rechtskreises" wird von unterschiedlichen Teildisziplinen der Rechtswissenschaft verwendet, allerdings nicht immer gleichlaufend. Erste Versuche einer solchen Einteilung (seit dem 19. Jahrhundert) gingen von der Rechtsvergleichung, aber auch von der Rechtsgeschichte aus. Nachdem lange Zeit in erster Linie der kontinentaleuropäische und der angloamerikanische Rechtskreis im Blick der Forschung waren, wurde dieser "globalisiert" und außereuropäische Rechte als je eigener Untersuchungsgegenstand betrachtet. Insgesamt haben die Rechtskreislehren eine Vielfalt von Einteilungskriterien entwickelt, deren Wertigkeit in ihrem Zusammenwirken immer weiter diskutiert wird, mit je "materiebezogener" und "zeitbezogener" Relevanz. Neue Einteilungskriterien traten hinzu, andere fast völlig in den Hintergrund.
IEG(http://www.ieg-mainz.de)
Lisa Landes
Barbara Dölemeyer
2010-12-03
Text
text/html
/de/threads/crossroads/rechtsraeume-rechtskreise/barbara-doelemeyer-rechtsraeume-rechtskreise
urn:nbn:de:0159-20100921173
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© Barbara Dölemeyer