Reich

von by Joachim Whaley Original aufOriginal in Englisch, angezeigt aufdisplayed in Deutsch
PublishedErschienen: 2017-08-30
    Print Drucken PDF E-mailE-mail XML MetadataXML Metadaten   

    Der deutsche Begriff "Reich" hat in mehrere europäische Sprachen Eingang gefunden, im Deutschen steht er für verschiedene Epochen und Herrschaftsverhältnisse. "Das Reich" dagegen bezieht seine suggestive Kraft aus einem Zusammenspiel von säkularen und religiösen Impulsen. Dieses deutsche Reich – eigentlich das "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" oder auch das "Alte Reich", wie es in der modernen Geschichtswissenschaft zur Unterscheidung vom Deutschen Reich von 1871 häufig genannt wird – spielte in der europäischen Geschichte vom Mittelalter bis zu seiner Auflösung im Jahr 1806 eine zentrale Rolle. Die Diskussion um sein Erbe hat bis in die Gegenwart nicht aufgehört, die Wissenschaft zu beschäftigen.

    InhaltsverzeichnisTable of Contents

    Ursprünge

    Das alte deutsche Reich – das – sah sich in unmittelbarer Nachfolge des Römischen Reichs, das von seinen Kaisern als übergreifende Weltordnung, als Imperium, betrachtet wurde, dessen einzelne Bestandteile nie mehr sein konnten als Regna – ihm untergeordnete Königreiche. Nach 380 war das Römische Reich obendrein ein christliches Reich. Der Begriff Imperium war infolgedessen mit zusätzlicher Bedeutung aufgeladen, namentlich der dem Buch Daniel entlehnten Vorstellung, dass die bestehende Welt das letzte von vier Königreichen darstellt, die zusammengenommen die gesamte Weltgeschichte umspannen. Das Imperium war damit zur gottgewollten Weltordnung geworden.1

    Das Reich im Mittelalter

    Zu der Zeit, als das Römische Reich im 6. und 7. Jahrhundert seinem endgültigen Niedergang entgegenging, hatten derlei erhabene Ansprüche in der Realität längst an Wert verloren. Die Unfähigkeit der letzten Kaiser, alleine nur zu verteidigen, veranlasste das Papsttum sich an die Frankenherrscher im Westen zu wenden, auch wenn die Päpste diesen wenig mehr anzubieten hatten als die alten römischen Titel und Würden. Zu Beginn hatten diese in der Praxis ebenfalls nicht allzu viel Bedeutung. Der Kaisertitel wurde schließlich weiterhin von dem oströmischen bzw. byzantinischen Herrscher beansprucht, dessen Nachfolger diesen Titel bis ins 15. Jahrhundert weiterführten. Nach Karl dem Großen (774–814) aber war durch Erbschaften und Eroberungen im Verlauf des 10. Jahrhunderts sukzessiv eine deutsche Monarchie entstanden, deren drei Grundpfeiler nun die Königreiche , und bildeten. Dieses Imperium bestand somit aus drei Regna, seine Herrscher waren erklärte Verteidiger und Beschützer des Papsttums und nahmen für sich eine Art Verwalterrolle über die Kirche in Anspruch. Das unterschied sie von anderen Monarchen, die im Laufe des Mittelalters andernorts zu Macht gelangt waren. Die deutschen Kaiser galten als advocatus ecclesiae – Fürsprecher und Verteidiger der Kirche, ein König ging lediglich als rex christianissimus durch, ein als rex catholicus.2

    In Wirklichkeit waren die Kaiser gar nicht imstande, dauerhaft Kontrolle über ihre Königreiche auszuüben. Mitte des 13. Jahrhunderts, als die Stauferdynastie ausstarb, war nur sehr wenig von dem übrig, was man als Imperium hätte bezeichnen können. Burgund war mehr oder weniger komplett von der Landkarte verschwunden, das Königreich Italien auf eine Handvoll unsicherer Lehen im Norden geschrumpft. Die Verwalterrolle in Bezug auf die Kirche war durch die fortwährende Uneinigkeit zwischen Päpsten und Kaisern um die Frage, wessen Autorität denn nun Vorrang zukäme, nahezu bedeutungslos geworden. Stand das weltliche Schwert über dem geistlichen oder war es umgekehrt? Selbst im deutschen Königreich wurde die Position der Krone durch die zunehmende Entfremdung zwischen dieser und den Kronlanden geschwächt, da ein Herrscher nach dem anderen sich bemüßigt sah, Geld aufzutreiben und/oder Unterstützer für das nie aufhörende Streben zu finden, sich angesichts der mächtigen deutschen Herzöge und Fürsten zu behaupten. Hinzukam, dass die kaiserliche Erbfolge nach dem Ende der Stauferdynastie mehr oder minder ständig angefochten wurde.3 An einem Punkt gab es nicht weniger als drei rivalisierende Kaiser, von denen keiner über wirkliche Macht verfügte.

    Nationalistisch gesonnene Historiker im Deutschland des 19. und frühen 20. Jahrhunderts glaubten, dass das Ende dessen, was sie in der deutschen Geschichte als die Kaiserzeit oder die Zeit der großen Kaiser bezeichneten, den Beginn eines sechs Jahrhunderte währenden Niedergangs markierte.4 Weit und breit war keine Dynastie in Sicht, die Deutschland ihren Willen hätte aufzwingen und einen starken geeinten Staat hätte schaffen können. Damit nicht genug führte die Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts zur religiösen Spaltung Deutschlands. Deutsche oder kaiserliche Institutionen erfuhren eine zunehmende Schwächung und die deutschen Territorien und Reichsstände sahen sich in unterschiedlicher Intensität verschiedenen Formen von fremden Einflüssen ausgesetzt. Schließlich und endlich erfuhr das Heilige Römische Reich im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts einen schmachvollen Niedergang und wurde 1806 aufgelöst.

    Die nationalistischen Gelehrten beklagten den Umstand, dass das Heilige Römische Reich Deutscher Nation sich im späten Mittelalter nicht zu jener Sorte von starkem Nationalstaat entwickelt hatte, die man im 19. Jahrhundert zur Wahrung und Förderung nationaler Interessen für unabdingbar erachtete. In Wirklichkeit war jedoch etwas völlig anderes und weit Interessanteres entstanden, denn ganz allmählich hatte sich ein stabiles Machtgleichgewicht zwischen dem Kaiser und den deutschen Reichsständen herausgebildet. Der Terminus "Kaiser und Reich" wurde zu einem Sinnbild für eine Beziehung von gegenseitiger Abhängigkeit und für das System politischer Kompromissfindung, das mit ihr einherging.5

    Geformt wurde dieses Gefüge durch die Krisen und Unruhen des 15. Jahrhunderts.6 Innenpolitisch drohte die Schwierigkeit, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten, das Reich immer wieder in die Anarchie abgleiten zu lassen. Außenpolitisch zeigte sich angesichts einer Reihe von äußeren Bedrohungen – in den 20er und 30er Jahren des 15. Jahrhunderts durch die Hussiten, dann durch die französischen Könige und die burgundischen Herzöge und seit den 1460er Jahren schließlich durch die und –, dass die deutschen Fürsten nicht in der Lage waren, ihr Gemeinwesen angemessen zu verteidigen. Sowohl Sigismund I. (1467–1548) als auch Friedrich III. (1415–1493) waren im Grunde abwesende Kaiser und mehr mit der Verteidigung ihrer persönlichen Ländereien beschäftigt als mit Reichsangelegenheiten. Unterdessen ging aus den Zusammenkünften ihrer Vasallen der Reichstag hervor, der wurde nach und nach zum Herzstück der politischen Nation wurde. Zusätzlich vorangetrieben wurde die zunehmende Solidarisierung unter den Reichsständen und Territorien ab 1438 durch die ständigen Forderungen der habsburgischen Kaiser nach finanzieller und militärischer Unterstützung. Die habsburgischen Herrscher wurden durch ihre geographische Lage an der östlichen Peripherie des Reiches einerseits daran gehindert zu einer nationalen Monarchie zusammenzuwachsen. Andererseits waren sie mächtig genug, die Hauptlast der Verteidigung des Reiches gegen die Türken auf der einen und die Franzosen auf der anderen Seite zu schultern und konnten so ihr Fortbestehen als deutsche Herrscher sichern.

    Das frühneuzeitliche Reich

    Die neuen politischen Realitäten wurden unter der Herrschaft Maximilians I. (1459–1519) ab 1493 verhandelt und in verfassungsrechtliche Form gegossen.7 Das Ganze war ein Kompromiss zwischen den neuen kaiserlichen Ambitionen und den Interessen der deutschen Fürsten. Maximilian widmete einen Großteil seines Lebens dem Versuch, das Kaiserreich wieder zu dem zurückzuführen, was er als dessen rechtmäßige Ausdehnung erachtete. Da ihm mit dem Tod Karls des Kühnen (1433–1477) im Jahre 1477 das Herzogtum Burgund zugefallen war, schien seine Ausgangsposition hierfür überaus günstig. Mit der Besteigung des deutschen Throns im Jahre 1493 konnte er seine Stellung in zwei seiner ererbten Herrschaftsgebiete sichern. Im Südosten waren dies die traditionellen habsburgischen Erblande und die Länder der und ungarischen Krone. Im Westen erweiterte sein burgundisches Erbe die bereits bestehenden habsburgischen Territorien im zu einem ausgedehnten Gebietsstreifen vom im Süden bis zu den Niederlanden im Norden. Aus dieser Position der Stärke heraus machte er sich an die Niederschlagung der Türken und die Erneuerung des Königreichs Italien, strebte nach der Kontrolle über das Papsttum und , ja sogar nach der Wiederherstellung des mittelalterlichen Königreichs Burgund, die er mit Plänen für die Wiedereroberung der beginnen wollte. Diese Ambitionen manövrierten ihn in einen nahezu ununterbrochenen Kriegszustand mit Frankreich, das Teile Burgunds für sich beanspruchte und darüber hinaus die Vorherrschaft in Norditalien zu erlangen bemüht war.

    Sowohl zur Finanzierung seiner Unternehmungen als auch für deren personelle Ausstattung war Maximilian auf Deutschland und die Zustimmung des Reichstags angewiesen. Im Grunde bereitete der Kaiser mit seinen Forderungen nach regulären Steuern und Militärabgaben einer großen verfassungsrechtlichen Neuerung den Boden. Die deutschen Reichsstände konterten sein Anliegen mit einer Reihe von Anträgen, die die herrschaftlichen Ansprüche des Kaisers beschneiden und Frieden und Stabilität innerhalb des Reiches sichern sollten. Keine Seite bekam genau das, was sie haben wollte. Der Kaiser scheiterte mit dem Versuch, seine Privilegien auszuweiten, insbesondere mit einer Forderung nach dem hoheitlichen Recht, Steuern zu erheben und eine deutsche Armee aufzustellen. Die Reichsstände scheiterten mit dem Versuch ein Reichsregiment – ein eigenes zentrales Regierungsorgan – zu errichten, das vom Kaiser weitgehend unabhängig war. Gleichzeitig wurde damit aber das dualistische System von Kaiser und Reich bestätigt, und das Recht des Kaisers, Gesetze zu erlassen, sowie Steuern festzusetzen und Soldaten für eine Armee zusammenzuziehen wurde ausdrücklich an die Zustimmung des zweiten Partners in diesem Konstrukt – des Reichstags – geknüpft. Außerdem einigte man sich auf die Wahrung des öffentlichen Friedens als höchstes Ziel. Um diesen zu garantieren wurde ein kaiserlicher Gerichtshof (das Reichskammergericht) eingesetzt, und es wurden Reichskreise eingerichtet, in denen dessen Beschlüsse durchzusetzen waren.

    Die in den Jahren 1495 bis 1512 erreichten Kompromisse schufen für das deutsche Reich einen konstitutionellen Rahmen, der bis zu dessen Auflösung 1806 Bestand hatte. Seine endgültige Form erreichte er erst 1648 mit dem Westfälischen Frieden Bartholomeus van der Helst (1613–1670), Banquet at the Crossbowmen’s Guild in Celebration of the Treaty of Münster, 1648, aber die Grundlagen für das, was zu einer stabilen Rechts-, Verteidigungs- und Friedensordnung Mitteleuropas werden sollte, wurden um 1500 gelegt. Diese Ordnung garantierte das Überleben der vielen hundert kleinen deutschen Territorien, von denen die meisten nicht in der Lage gewesen wären, in der kompetitiven Welt der europäischen Mächte als unabhängige Gebilde zu überleben. Sie bot diesen Territorien Schutz vor externen Bedrohungen und diente gleichzeitig dazu, Konflikte zwischen ihnen zu verhindern. Das System regelte das Zusammenleben auf der Grundlage der Prinzipien von Nichtaggression und kollektiver Selbstverteidigung. Als Rechtsordnung schließlich entwickelte das Imperium geeignete Mechanismen und Instrumente, die Rechte der Herrschenden und, erwähnenswerter noch, der Untertanen gegenüber den Herrschenden zu sichern. Seine rechtlichen Institutionen trugen zur Entstehung einer Rechtskultur bei, zu der es im übrigen Europa nichts Vergleichbares gab.8

    Das Reich der frühen Neuzeit war insofern einzigartig, als es sich dabei um ein System handelte, das durch kollektiv-körperschaftliche Mechanismen der Repräsentation und der Entscheidungsfindung gekennzeichnet war. Vom Reichstag bis hin zu den Reichskreisen wurden Entscheidungen gemeinschaftlich gefällt. Wo die alte nationalistische Tradition der Geschichtsschreibung ein hoffnungslos archaisches System sah, das kaum jemals zu einer Entscheidung fand, offenbart die moderne Geschichtswissenschaft ein System, in dem Konsens als höchstes Gut galt.9 Entscheidungen wurden im Allgemeinen langsam und in mühevoller Kleinarbeit erreicht, weil alle freien Städte und Stände eine Stimme im Reichstag hatten, und oftmals kam es zu gar keiner Entscheidung, war doch die Vorbedingung für einen bindenden Beschluss die Zustimmung aller.10

    Natürlich waren die Unterfangen des Reichs nicht immer von Erfolg gekrönt. Im 16. Jahrhundert scheiterten Versuche, die Währung zu regulieren oder gar eine einheitliche Währung einzuführen, kläglich. Dennoch überstand die Solidarität der deutschen Reichsstände die religiösen Spannungen und Differenzen der Reformation. Tatsächlich verstärkten die Erfahrungen im Umgang mit den durch die religiösen Fragen aufgeworfenen Problemen sogar deren Bindung an das Reich. Es gab natürlich auch Zeiten, in denen das System versagte, an erster Stelle ist hier der Dreißigjährige Krieg zu nennen. Aber in dieser Hinsicht unterscheidet sich Deutschland vielleicht nicht allzu sehr von Frankreich, den oder . Nach 1500 bewahrte das Reich über drei Jahrhunderte hinweg die Vielfalt der deutschen Territorien und Reichsstände ebenso wie deren Solidarität untereinander.

    Als Begriff zur Beschreibung eines funktionierenden politischen Systems wurde Reich mehr und mehr zum Synonym für das Deutsche Reich. Dennoch transportierte dieses Wort noch bis ins 18. Jahrhundert hinein eine ganze Palette an weiteren Bedeutungen.11 Die Kaiser nahmen für sich noch immer den Status des advocatus ecclesiae – des Beschützers und Verteidigers der Kirche – in Anspruch. Für viele Katholiken stand Reich für eine universale christliche Weltordnung, für die Kaiser und Papst gemeinsam verantwortlich zeichneten. Die Reformation und die innere Spaltung der Christenheit entzogen diesem Anspruch allerdings zunehmend den Boden. Protestantische Kritiker stellten sich zunehmend auf den Standpunkt, dass das Heilige Römische Reich im Grunde gar keine römischen Ursprünge habe, und behaupteten, es handle sich um ein rein deutsches, wenn auch christliches, Reich, denn die Deutschen hätten sich als die einzigen wahren Verteidiger des Glaubens erwiesen. Im 18. Jahrhundert war dann die Frage nach den Wurzeln weniger wichtig geworden, und es herrschte die von protestantischen ebenso wie von katholischen Kommentatoren einmütig vertretene Ansicht, es handle sich um eine Föderation von Fürstentümern. Dieses politische System wurde nun allgemein einfach als "das Reich", "Deutsches Reich" oder auch schlicht als "Deutschland" bezeichnet. Dennoch hielten manche Theoretiker an der Überzeugung fest, dass das erweiterte Reich des 12. und 13. Jahrhunderts in jenem Netzwerk aus Feudalbanden weiterlebte, das dem Kaiser weiterhin die Oberherrschaft über Norditalien, , Burgund, und Böhmen erhielt. Im täglichen Gebrauch schließlich bezog sich der Begriff "Reich" oftmals speziell auf den Südwesten Deutschlands und , Gebiete mithin, in denen die Kaiser des Mittelalters ihre Kronlande gehabt hatten. Noch im 18. Jahrhundert sagten , und , wenn sie diese Gegenden bereisten, sie führen "ins Reich".12

    Das Deutsche Reich und sein politisches System bildeten das Herzstück des Heiligen Römischen Reiches. Es handelte sich dabei nicht um einen Staat im modernen Sinne des Wortes, ja eine ganze Reihe der Schlüsselattribute eines Staates – eine zentrale Regierung zum Beispiel und sogar eine Hauptstadt – gingen ihm ab. Dennoch fiel diesem System während seiner prägenden Zeit um 1500 zunächst formlos, dann aber 1512 offiziell in den Titel integriert, das Suffix "deutscher Nation" zu.13

    Das Erbe des Reiches

    Das Heilige Römische Reich wurde 1806 zerstört, und es hat seither keinen ernsthaften Versuch gegeben, es wiedererstehen zu lassen. Doch bis zum heutigen Tag sehen viele Kommentatoren gewisse Linien der Kontinuität zwischen dem ersten Reich, dem (zweiten) Kaiserreich und dem Dritten Reich. Solche Zuschreibungen werden in der Tat oftmals von verdrossenen nationalistischen Gruppierungen vorgenommen, die zu verschiedenen Zeiten darauf hofften, Deutschland zu jener Größe zurückführen zu können, die es ihrer Vorstellung zufolge unter den Staufern gehabt hatte. Konservative Romantiker und Nationalisten des frühen 19. Jahrhunderts, Propagandisten eines Großdeutschland in Deutschland und Österreich am Ende des 19. Jahrhunderts, Befürworter des Anschlusses Österreichs an Deutschland nach 1918 und Historiker nach 1933, die von der neuerlichen Bedeutung der Reichsidee überzeugt waren, sie alle beriefen sich auf das erste Reich, und hier vor allem auf die Stauferzeit Monument of Rudolf von Habsburg at Speyer Cathedral, um ihre Forderungen für die Gegenwart und ihre Hoffnungen für die Zukunft zu rechtfertigen.

    Bis in die jüngste Zeit hinein haben Historiker oft übersehen, in welchem Maße das frühneuzeitliche Reich das Denken vieler Deutscher auch Generationen nach 1806 beeinflusste. Ohne Zweifel handelte es sich dabei um eine Epoche, die beeinflusst war von einer Faszination für ihr mittelalterliches Erbe und ein im katholischen wie im protestantischen Denken gleichermaßen vorhandenes Interesse daran, die "Einheit" der Christenheit zu erneuern, die im Mittelalter vermeintlich geherrscht hatte Peter von Cornelius (1783–1867), Joseph interprets the dreams of the Pharaoh, 1816–1817. Doch die Vorstellung, dass das frühneuzeitliche Reich ohne jegliche Vorwarnung von der Bildfläche verschwunden ist, war ein nationalistischer Mythos aus späterer Zeit.14 In Wirklichkeit drehte sich ein Großteil der Diskussionen um die Zukunft Deutschlands um die Frage, wie das Alte Reich des 18. Jahrhunderts wiederherzustellen sei ohne dabei an den dauerhaften geographischen Veränderungen zu rütteln, die sich daran durch die Koalitionskriege mit Frankreich und durch Napoleon (1792–1821)[Napoleon Bonaparte (1769–1821) IMG]15 seit 1804 ergeben hatten. Nach 1815 beklagten liberale Kritiker des neuen deutschen Staatenbunds (Deutscher Bund) den Umstand, dass dieser nicht über einen höchsten Gerichtshof wie das Reichskammergericht und den Reichshofrat verfügte, die die Rechte und Freiheiten der Untertanen gegen die Willkür ihrer Herrscher verteidigten.16 Das Gefühl, einer größeren deutschen Nation anzugehören, die auch Österreich einschloss, gründete sich auf ein Fundament, das vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich gewachsen war und das in den verschiedenen Sänger- und Turnerbünden, die nach 1815 eine so zentrale Rolle in der nationalen Bewegung spielen sollten Württemberg Turnfest in Reutlingen, 1845, weiter gepflegt wurde. Auch bei besonderen Gelegenheiten wie den Feierlichkeiten zum hundertsten Geburtstag Friedrich Schillers (1759–1805) im Jahre 1859 wurde dieser Geist offenbar Monument of Friedrich Schiller, Gendarmenmarkt, Berlin .17

    Zwischen dem ersten, zweiten und dritten Reich bestand keine echte Kontinuität. Das zweite Reich hat sich nie in dieser Tradition gesehen: formal war es das Deutsche Reich und weder sein Titel noch seine offizielle Propaganda verwiesen auf das erste Reich (HRR). Ja, Otto von Bismarck (1815–1898) erklärte ausdrücklich, dass das Reich mit dem Heiligen Römischen Reich nichts zu tun habe. Ungeachtet dessen hatten Elemente des alten Denkens im Zusammenhang mit dem Begriff "Reich" überlebt, und Wilhelm II (1859–1941) und sein Umfeld beschworen gerne die Stauferzeit des Mittelalters als ihre Vorläufer. Dennoch blieb dieses historische "Gedächtnis" im Grunde nichts anderes als ein Mythos und wurde mehr und mehr verwoben mit neuen, aus den britischen und französischen Kolonialerfahrungen inspirierten Vorstellungen von einem Imperium und der Idee einer Weltmachtpolitik, die sich ab den 1890er Jahren Bahn brach.18

    Die 1920er Jahre, in denen die Weimarer Republik den Titel "Deutsches Reich" führte, erlebten gelegentlich wiederkehrende Wellen eines Interesses an einem Zusammenschluss zwischen der deutschen und der österreichischen Republik (Anschluss)Anschluss Österreich, 1938. In den Debatten zu diesem Ansinnen war immer wieder von einem Großdeutschland die Rede und von dem "Alten Reich", in dem dieses zuletzt bestanden hatte.

    Adolf Hitler (1889–1945) und das nationalsozialistische Regime hatten zum Ziel, aus dem Deutschen Reich ein Germanisches Reich zu machen.19 Doch ungeachtet gelegentlicher Referenzen Hitlers und seiner Mitstreiter auf die deutsche Vergangenheit, scheint deren Hauptinspiration das Römische Reich gewesen zu sein.20 Tatsächlich hatte Hitler für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nichts als Verachtung übrig und brachte dem Kaiserreich und seinen politischen Führern wenig mehr Respekt entgegen. Im Jahre 1939 versuchte er sogar den Begriff "Drittes Reich" zu untersagen, um Vergleichen vorzubeugen, die manche zum ersten und zweiten Reich zogen.21 Es ist wahr, dass das Regime nach Kriegsausbruch bemüht war, die Verbreitung des Eindrucks voranzutreiben, Hitler sei im Begriff die deutsche Reichsidee in die Praxis umzusetzen und die Zukunft des deutschen Volkes zu sichern. Allerdings legte dies vielleicht eher Zeugnis ab vom zynischen Pragmatismus des Regimes als von einem ehrlichen Wandel der vorherrschenden Überzeugung. Weder die ethnische noch die räumliche Beschaffenheit eines nationalsozialistischen Heiligen Römischen Reiches Germanischer Nation hatten auch nur im Entferntesten Ähnlichkeit mit der Wirklichkeit und den Idealen des einstigen .

    Nach 1945 fiel das Wort "Reich" der Abkehr von der Vergangenheit zum Opfer. Es bestand keinerlei Möglichkeit, die Grenzen von 1937 wiederherzustellen, von irgendeiner Form von Reich ganz zu schweigen. Das Deutsche Reich der Vergangenheit in all seinen unterschiedlichen Manifestationen wurde zu einem zentralen Thema der These vom "Deutschen Sonderweg", die von Historikern bis in die 1980er Jahre hinein diskutiert wurde, um die vermeintliche Besonderheit und Eigentümlichkeit der deutschen Geschichte zu erklären, die die Gesellschaft dazu brachte, sich in Träumen von einer Weltherrschaft zu verlieren und den Holocaust durchzuführen.

    Seit 1945 hat trotz intensiver Forschungen zur Geschichte des Heiligen Römischen Reiches im Mittelalter und der frühen Neuzeit der Begriff "Reich" jene Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft verloren, die er zuvor gehabt hatte. Das Reich und sein Erbe sind weitgehend lediglich Themen für Spezialisten geworden. Die gelegentliche Inanspruchnahme ihrer Thesen durch Politiker findet kein Echo in der Öffentlichkeit. Ereignisse wie die Stauferausstellungen in den Jahren 1977 und 2010 in Stuttgart und Mannheim zogen sehr wohl eine große Zahl an Besuchern an, ebenso der Mittelalterteil der Ausstellung zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation in 2006. Bemerkenswert ist dabei aber, dass der offensichtlichen Begeisterung der Allgemeinheit für die Geschichte des Mittelalters kein vergleichbares Interesse für die frühmoderne Geschichte des Reiches gegenüberstand. Die Bemühungen mancher Historiker, deutlich zu machen, dass letzteres als Vorläufer eines modernen Europa gesehen werden kann, der zunehmende Konsens der Historiker in den letzten Jahren, was die Modernität vieler Aspekte der rechtlichen und politischen Kultur des frühmodernen Reichs betrifft, haben außerhalb der akademischen Welt wenig Furore gemacht. Es scheint, als hätten die alten historischen Meistererzählungen vom Niedergang noch im 21. Jahrhundert mit bemerkenswerter Hartnäckigkeit Bestand.

    Joachim Whaley

    Anhang

    Literatur

    Aretin, Karl Otmar Freiherr von: Das Alte Reich 1648–1806, Stuttgart 1993–1997, vol. 1–3.

    Aubin, Hermann: Volk und Reich der Deutschen bis zum Ende des Ersten Reiches, in: Walter Erbe u.a. (Hg.): Was bedeuten uns heute Volk, Nation, Reich?, Stuttgart 1988, S. 66–90 (Schriftenreihe der Friedrich Naumann Stiftung zur Politik und Zeitgeschichte Nr. 3).

    Becker, Eva D. (Hg.): Schiller in Deutschland 1781–1970, Frankfurt am Main u.a. 1979.

    Burgdorf, Wolfgang: Ein Weltbild verliert seine Welt: Der Untergang des Alten Reiches und die Generation 1806, München 2006. URL: https://doi.org/10.1524/9783486719413 [2021-06-14]

    Burgdorf, Wolfgang: Protokonstitutionalismus: Die Reichsverfassung in den Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Könige und Kaiser 1519–1792, Göttingen, 2015.

    Demandt, Alexander: Klassik als Klischee: Hitler und die Antike, in: Historische Zeitschrift 274 (2002), S. 281–313. URL: https://doi.org/10.1524/hzhz.2002.274.jg.281 [2021-06-14]

    Düding, Dieter: Organisierter gesellschaftlicher Nationalismus in Deutschland (1808–1847): Bedeutung und Funktion der Turner- und Sängervereine für die deutsche Nationalbewegung, München 1984. URL: https://doi.org/10.1515/9783486842081 [2021-06-14]

    Faulenbach, Bernd: Ideologie des deutschen Weges: Die deutsche Geschichte in der Historiographie zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus, München 1980.

    Fehrenbach, Elisabeth: Wandlungen des deutschen Kaisergedankens (1871–1918), München u.a. 1969. URL: https://doi.org/10.1515/9783486842142 [2021-06-14]

    Hahn, Hans-Werner: Der Deutsche Bund: Zukunftslose Vorstufe des kleindeutschen Nationalstaats oder entwicklungsfähige föderative Alternative?, in: Hans-Jürgen Becker (Hg.): Zusammengesetzte Staatlichkeit in der Europäischen Verfassungsgeschichte, Berlin 2006, S. 41–69.

    Hahn, Hans-Werner: Vom Alten Reich zum Deutschen Bund: 1806 und die Suche nach einer politischen Neuordnung Deutschlands, in: Michael North (Hg.): Das Ende des Alten Reiches im Ostseeraum: Wahrnehmungen und Transformationen, Köln 2008, S. 328–346.

    Klenke, Dietmar: Der singende "deutsche Mann": Gesangvereine und deutsches Nationalbewusstsein von Napoleon bis Hitler, Münster 1998.

    Kroll, Frank-Lothar: Die Reichsidee im Nationalsozialismus, in: Franz Bosbach u.a. (Hg.): Imperium / Empire / Reich: Ein Konzept politischer Herrschaft im deutsch-britischen Vergleich, München 1999, S. 179–196. URL: https://doi.org/10.1515/9783110954432-016 [2021-06-14]

    Langewiesche, Dieter: Das Alte Reich nach seinem Ende: Die Reichsidee in der deutschen Politik des 19. und frühen 20. Jahrhunderts: Versuch einer nationalgeschichtlichen Neubewertung in welthistorischer Perspektive, in: Dieter Langewiesche (Hg.): Reich, Nation, Föderation: Deutschland und Europa, München 2008, S. 211–234.

    Langewiesche, Dieter: Kulturelle Nationsbildung im Deutschland des 19. Jahrhunderts, in: Dieter Langewiesche (Hg.): Nation, Nationalismus und Nationalstaat in Deutschland und Europa, München 2000, S. 82–102.

    Langewiesche, Dieter: "für Volk und Vaterland kräftig zu wirken...": Zur politischen und gesellschaftlichen Rolle der Turner zwischen 1811 und 1871, in: Dieter Langewiesche (Hg.): Nation, Nationalismus und Nationalstaat in Deutschland und Europa, München 2000, S. 103–132.

    Langewiesche, Dieter: Die schwäbische Sängerbewegung in der Gesellschaft des 19. Jahrhunderts: Ein Beitrag zur kulturellen Nationsbildung, in: Dieter Langewiesche (Hg.): Nation, Nationalismus und Nationalstaat in Deutschland und Europa, München 2000, S. 132–169.

    Moraw, Peter u.a.: Reich, in: Otto Brunner u.a. (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe, Stuttgart 1984, vol. 5, S. 423–508.

    Neuhaus, Helmut: Das Reich in der Frühen Neuzeit, München 1997. URL: https://doi.org/10.1524/9783486701791 [2021-06-14]

    Noltenius, Rainer: Schiller als Führer und Heiland: Das Schillerfest 1859 als nationaler Traum der Geburt des zweiten Kaiserreichs, in: Dieter Düding (Hg.): Öffentliche Festkultur: Politische Feste in Deutschland von der Aufklärung bis zum Ersten Weltkrieg, Reinbek bei Hamburg 1988, S. 237–258.

    Nonn, Ulrich: Heiliges Römisches Reich deutscher Nation, in: Zeitschrift für historische Forschung 9 (1982), S. 129–142. URL: https://www.jstor.org/stable/43566968 [2021-06-14]

    Schmidt, Georg: Freiheit versus Fürstensouveränität: Das Alte Reich und die Anfänge des Deutschen Bundes, in: Ulman Weiß u.a. (Hg.): Historische Korrespondenzen: Festschrift für Dieter Stievermann zum 65. Geburtstag, Hamburg 2013, S. 387–405.

    Schmidt, Georg: Geschichte des Alten Reiches: Staat und Nation in der Frühen Neuzeit 1495–1806, München 1999.

    Schreiner, Klaus: Führertum, Rasse, Reich: Wissenschaft von der Geschichte nach der nationalsozialistischen Machtergreifung, in: Peter Lundgreen (Hg.): Wissenschaft im Dritten Reich, Frankfurt am Main 1985, S. 163–252.

    Schubert, Ernst: Einführung in die Grundprobleme der deutschen Geschichte im Spätmittelalter, Darmstadt 1992.

    Tiedemann, Helmut: Der deutsche Kaisergedanke vor und nach dem Wiener Kongress, Breslau 1932.

    Whaley, Joachim: Federal Habits: The Holy Roman Empire and the Continuity of German Federalism, in: Maiken Umbach (Hg.): German Federalism: Past, Present and Future, Houndmills 2002, S. 15–41. URL:  https://doi.org/10.1057/9780230505797_2 [2021-06-14]

    Whaley, Joachim: Germany and the Holy Roman Empire, Oxford 2012, vol. 1: Maximilian I to the Peace of Westphalia: 1493–1648 (dt. Ausgabe: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation und seine Territorien, Darmstadt 2014, Bd. 1.: Von Maximilian I. bis zum Westfälischen Frieden: 1493–1648). URL: https://doi.org/10.1093/acprof:oso/9780198731016.001.0001 [2021-06-24]

    Whaley, Joachim: Germany and the Holy Roman Empire, Oxford 2012, vol. 2: From the Peace of Westphalia to the Dissolution of the Reich: 1648–1806 (dt. Ausgabe: Das Heilige Rö

    Wolgast, Eike: Die Sicht des Alten Reiches bei Treitschke und Erdmannsdörffer, in: Matthias Schnettger (Hg.): Imperium Romanum – Irregulare Corpus – Teutscher Reichsstaat: Das Alte Reich im Verständnis der Zeitgenossen und der Historiographie, Mainz 2002, S. 169–188 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung für Universalgeschichte, Beiheft 57).

    Anmerkungen

    1. ^ Moraw, Reich 1984, S. 428–430.
    2. ^ Aubin, Volk 1988, S. 78.
    3. ^ Schubert, Einführung 1992, S. 221.
    4. ^ Wolgast, Sicht 2002, S. 173–180, S. 183–187; Faulenbach, Ideologie 1980, S. 38–40.
    5. ^ Schmidt, Geschichte 1999, S. 40–44.
    6. ^ Moraw, Reich 1984, S. 446–456.
    7. ^ Schmidt, Geschichte 1999, S. 33–40.
    8. ^ Neuhaus, Reich 1997, S. 1–5.
    9. ^ Ebd., S. 57–58.
    10. ^ Im Lichte der gegenwärtigen Erfahrungen in der Europäischen Union scheint ein solches Vorgehen keineswegs ungewöhnlich und sogar positiv. Tatsächlich gibt es Leute, die das Heilige Römische Reich als eine Art Vorläufer eines vereinten Europa betrachten. Vgl. Whaley, Federal Habits 2002, S. 25, 34.
    11. ^ Aretin, Altes Reich 1993–1997, vol. 1, S. 38–41.
    12. ^ Schmidt, Geschichte 1999, S. 10.
    13. ^ Nonn, Reich 1982.
    14. ^ Burgdorf, Weltbild 2006, S. 154–155.
    15. ^ Tiedemann, Kaisergedanke 1932, S. 23–86; Hahn, Vom Alten Reich 2008.
    16. ^ Hahn, Bund 2006; Schmidt, Freiheit 2013.
    17. ^ Langewiesche, Nationsbildung 2000, S. 86–87; Noltenius, Schiller 1988; Becker, Schiller 1979, S. 50–72. Zur Bedeutung der Gesangs- und Turnvereine für den deutschen Nationalismus im 19. Jahrhundert siehe Düding, Nationalismus 1984; Klenke, Gesangvereine 1998, S. 1–131; Langewiesche, Sängerbewegung 2000; Langewiesche, Turner 2000.
    18. ^ Langewiesche, Altes Reich 2008, S. 225–229; Fehrenbach, Wandlungen 1969.
    19. ^ Kroll, Reichsidee 1999.
    20. ^ Demandt, Klassik 2002.
    21. ^ Schreiner, Führertum 1985, S. 202.

    Creative Commons Lizenzvertrag Creative Commons Lizenzvertrag
    Dieser Text ist lizensiert unter This text is licensed under: CC by-nc-nd 3.0 Deutschland - Namensnennung, Keine kommerzielle Nutzung, Keine Bearbeitung

    Übersetzt von:Translated by: Susanne Kuhlmann-Krieg
    Fachherausgeber:Editor: Andreas Gestrich
    Redaktion:Copy Editor: Claudia Falk

    Eingeordnet unter:Filed under:

    Indices



    ZitierempfehlungCitation

    : Reich, in: Europäische Geschichte Online (EGO), hg. vom Leibniz-Institut für Europäische Geschichte (IEG), Mainz European History Online (EGO), published by the Leibniz Institute of European History (IEG), Mainz 2017-08-30. URL: https://www.ieg-ego.eu/whaleyj-2015-de URN: urn:nbn:de:0159-2017082504 [JJJJ-MM-TT][YYYY-MM-DD].

    Bitte setzen Sie beim Zitieren dieses Beitrages hinter der URL-Angabe in Klammern das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse ein. Beim Zitieren einer bestimmten Passage aus dem Beitrag bitte zusätzlich die Nummer des Textabschnitts angeben, z.B. 2 oder 1-4.

    When quoting this article please add the date of your last retrieval in brackets after the url. When quoting a certain passage from the article please also insert the corresponding number(s), for example 2 or 1-4.