Für Nichtchristen besaßen die bei Rechtsfragen verwendeten christlichen Eidesformeln keine Gültigkeit, weshalb für diese Bevölkerungsgruppen seit dem frühen Mittelalter besondere Eide in Gebrauch waren. Der Judeneid oder Eid more judaico (Eid nach jüdischer Sitte) war der Eid, der in Gerichtsverfahren zwischen Juden und Christen von den Juden im Mittelalter bis in die Neuzeit hinein unter besonderem, oft diskreminierendem Zeremoniell und in besonderen Formeln geleistet werden musste. So schrieb z.B. das sächsische Recht vor, dass die Juden während des Schwurs auf der abgezogenen Haut einer Sau, die in den letzten 14 Tagen Junge geworfen hatte, stehen mussten. Diese begleitenden Zeremonien gerieten allmählich außer Gebrauch, ganz wurde der Judeneid allerdings erst im Zuge der Judenemanzipation im 19. Jahrhundert abgeschafft.
Judeneid, 1509, unbekannter Künstler nach Ulrich Tengeler (ca. 1447–1511), Laienspiegel, Augsburg; Bildquelle: Jüdisches Lexikon, Berlin 1929, vol. 3, S. 420.