Postuniformen gehörten zu den ersten zivilen Uniformen mit genau geregelten Abzeichen. Zivile Uniformen dienten zur Kenntlichmachung von staatlicher Legitimität und Autorität, aber auch zur Reglementierung und Disziplinierung im Hinblick auf ein geordnetes äußerliches Erscheinungsbild der staatlichen Diener und damit auch zu ihrer Erziehung. Das erste preußische Post-Uniform-Reglement wurde am 28.11.1785 erlassen und schrieb für die Postbeamten eine Staatskleidung und eine vollständige Dienstkleidung vor. Die Kleidung ist allerdings der zivilen sehr ähnlich und mit Röhrenhosen und Weste dem Frack nachempfunden.
Ludwig Burger (1825–1884), Die königlich-preussischen Post-Offizianten in Staats- und Dienstuniform, Lithographie, 1855; Bildquelle: © Museum für Kommunikation, Frankfurt am Main.