Im August 1896 wurde das neue Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Reichsgesetzblatt verkündet, es trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Der äußeren Form nach war mit dem BGB ein "Juristen-Gesetzbuch" geschaffen worden, das sich neben einer klaren Systematik einer nüchternen, präzisen und häufig sehr abstrakten Fachsprache bediente, der jede volkstümliche Anschaulichkeit fremd war. Es gilt als die pandektistische Kodifikation schlechthin. Im Ausland, inner- und außerhalb des Deutschen Rechtskreises, kam der deutschen Zivilrechtskodifikation eine Modellfunktion zu; ihre dogmatischen Grundsätze und Theorien wurden in nationale Rechtsordnungen transferiert.
Reichsgesetzblatt Nr. 21, S. 195, hg. vom Reichsinisterium der Justiz, 1896, Scan: kh80; Bildquelle: Wikimedia Commons, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Reichsgesetzblatt_1896_Seite_195.png, gemeinfrei.