Der Kadi war ein gelehrter Jurist, dessen Aufgabe in der Auslegung und Anwendung der Scharia bestand. Ihm zur Seite standen der Mufti und dessen Rechtsgutachten (Fatwa). Der Kadi fungierte auch als Schlichtungsinstanz und als Scheidungsrichter.
Vor dem Kadi, Buchmalerei, ca. 1334, unbekannter Künstler; Bildquelle: © Österreichische Nationalbibliothek, Cod. A.F. fol. 30v.