Gemäß dem Versailler Vertrag (Art. 45 bis 50) wurden dem Völkerbund die bisher deutschen Kolonien und die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete übertragen. Teile von Französisch-Äquatorialafrika, die 1911 von Frankreich an Deutschland abgetreten worden waren, fielen dagegen wieder an Frankreich. Der Völkerbund vergab die Gebiete als Mandate an Mitgliedsstaaten. Darunter befanden sich ehemals österreichisch-ungarische Städte wie Fiume bzw. Rijeka sowie die ehemals osmanischen Gebiete Syrien, Libanon, Palästina, Transjordanien, Mesopotamien, Thrakien und Smyrna. Zu den ehemals deutschen Gebieten zählte das Saargebiet, die Freie Stadt Danzig, das Memelland, Kamerun, Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika, Togo, Deutsch-Neuguinea und Deutsch-Samoa.
Völkerbundmandate, Karte, 2008, Urheber: Kolomaznik; Bildquelle: Wikimedia Commons, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Map_of_league_of_nations_mandate.png, gemeinfrei.