In Artikel 7 der ersten Genfer Konvention von 1864 wurde das Rote Kreuz auf weißem Grund als Symbol festgelegt, das unter deren Schutz stehende Personen und Einrichtungen kennzeichnen sollte. Neben dem Roten Kreuz wurde 1929 der rote Halbmond als Schutzzeichen anerkannt.
Die Logos der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung am Eingang des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums in Genf, Farbphotographie, 2005, Photograph: Julius.kusuma; Bildquelle: Wikimedia Commons, Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0).