Grenzvorstellungen im Europa der Frühen Neuzeit

von by Maria Baramova Original aufOriginal in Englisch, angezeigt aufdisplayed in Deutsch
PublishedErschienen: 2010-12-03
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    Im vorliegenden Beitrag werden Konzeptionen und Realitäten von "Grenzen" im Europa der frühen Neuzeit erörtert. Die grundlegenden Veränderungen in der relevanten Terminologie werden kurz skizziert, wobei rechtliche und politische Diskurse besondere Berücksichtigung finden. Der Stellenwert zonaler und linearer Grenzvorstellungen wird ebenso diskutiert wie die zunehmende Bedeutung natürlicher Gegebenheiten im zeitgenössischen Denken zu diesem Thema. Darüber hinaus wird der Frage zwischenstaatlicher Beziehungen, insbesondere mit Bezug auf das Osmanische Reich, nachgegangen, um die politischen Implikationen sich verändernder Grenzvorstellungen zu veranschaulichen.

    InhaltsverzeichnisTable of Contents

    Einleitung

    "Good fences make good Neighbours" lautet ein englisches Sprichwort. Obwohl es hier nicht um hohe Mauern und Nachbarschaftsbeziehungen gehen soll, legt die Metapher doch einige wichtige Fragen nahe: Wie sahen Grenzen im Mittelalter gemeinhin aus? Gab es einen grundlegenden Wandel von der für den vormodernen Staat typischen Vorstellung der Frontialität hin zu einem eher linearen Grenzmodell? Was bezeichnete der Begriff "Grenze" überhaupt? Waren diese Linien, die das eine vom anderen trennten, tatsächlich vorhanden oder nur vorgestellt?

    Allgemein werden Grenzen als Trennlinien zwischen unterschiedlichen Kulturen, Sprachräumen, politischen Systemen und Glaubensgemeinschaften verstanden. Die Vorstellung von klaren Linien, die Territorien und politische Herrschaftsgebiete gegeneinander abgrenzen, war jedoch in der Frühen Neuzeit – wie auch in der Antike und im Mittelalter – keineswegs verbreitet. So war z.B. der römische Limes, die klassische Grenze zwischen der "römischen Zivilisation" und der "Welt der Barbaren", in der Realität keine klar definierte Trennlinie, sondern eine diffuse Kontaktzone zwischen unterworfenen Landstrichen und Gebieten, die sich der Eroberung erfolgreich widersetzt hatten.1 Es scheint, als habe das Konzept der Grenze erst mit dem Aufkommen der Idee des Territorialstaats im 16. und 17. Jahrhundert an Bedeutung gewonnen. Grenzen wurden zunehmend sichtbarer und verstärkt im Kontext verschiedener Aspekte staatlicher Ideologien wahrgenommen und problematisiert. Topographische Merkmale (wie z.B. Flüsse und Gebirge) und von Menschenhand geschaffene Orientierungspunkte (Festungen usw.) wurden immer häufiger als Grenzen genutzt. Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit wurden klare geographische Grenzen zwischen Christentum und Islam wie auch zwischen Katholizismus und orthodoxem Christentum gezogen.

    Eine umfassende Studie zu Grenzvorstellungen in der Frühen Neuzeit steht derzeit noch aus. Zahlreiche Arbeiten befassen sich mit lokalen, regionalen und mikrohistorischen Aspekten, doch die Vielfalt der Ansätze macht es unmöglich, an dieser Stelle eine systematische Zusammenfassung der Forschung vorzunehmen. Daher konzentriert sich die folgende Darstellung auf vier wesentliche Merkmale der Entwicklung und Verbreitung des linearen Grenzgedankens: (1) etymologische Aspekte, (2) die Bedeutung der Doktrin der "natürlichen Grenzen", (3) neue rechtliche Konzepte und (4) regionale Divergenzen am Beispiel des .

    Etymologische Aspekte

    Bei der Untersuchung der Semantik und historischen Entwicklung des Begriffs "Grenze" lässt sich feststellen, dass die Wörter граница/granica (slawische Sprachen), frontier (Englisch), Grenze (Deutsch), frontière (Französisch) und frontera (Spanisch)2 politische Grenzen zwischen Staaten bezeichnen. Ihre Bedeutung erhielten diese Wörter im Laufe der Zeit mit der Wandlung des Konzeptes der "Grenze". Die Ausdrücke frontière und Grenze im heutigen Sinne tauchten erst im Spätmittelalter auf. Noch im 15. Jahrhundert wurde der englische Begriff frontier verstärkt genutzt, um die vorderste Front einer Armee zu bezeichnen.3 Ebenso bezeichnete das französische Wort frontière eine militärische Grenze, im Gegensatz zum zivilen Begriff limites.4 Die Verwendung des Wortes "Grenze" im heutigen Sinne begann erst im 15. Jahrhundert. Im 16. Jahrhundert gab es eine weitere semantische Veränderung im Gebrauch des Wortes "Grenze" im europäischen Kontext. Die Herausbildung von Frontialität manifestierte sich – unter anderem – darin, dass Luther bei seiner Bibelübersetzung nicht das mittelalterliche Mark, sondern das Wort Grenze (vom slawischen granica) benutzte.5 Das slawische Wort granica bezeichnete ursprünglich den "Rand" oder das "Ende" einer Sache.6 Auch der Name "" – was einfach "Grenzregion" bedeutet – verweist auf die Frontialität, denn die Bezeichnung wurde ursprünglich für das Gebiet verwendet, das zunächst zwischen Polen-Litauen und später dem auf der einen Seite und dem Einflussbereich der Tataren auf der anderen Seite lag.7

    Frontialität, Linearität und "natürliche Grenzen"

    In der Frühen Neuzeit wurden topographische Merkmale verstärkt in die Vorstellungen von politischen Grenzen integriert. Im 16. und insbesondere im 17. Jahrhundert dominierte dann die Idee der "natürlichen Grenze" die Grenzkonzepte. Im abstrakten Sinne könnte man sagen, dass der ideale politische Raum zunehmend nach den Kategorien der physischen Geographie definiert wurde. Zugleich wurden bei der kartographischen Darstellung von Räumen physische und politische Geographie stärker miteinander verknüpft. Auf antiken oder mittelalterlichen Landkarten sind bezeichnenderweise keine politischen Grenzen eingezeichnet. Tatsächlich stellten Landkarten bis zum 17. Jahrhundert zwar Kontinente, Regionen und größere Städte dar, wiesen jedoch kaum auf politische Grenzen zwischen einzelnen Staaten hin.8 Obwohl im Verlauf des 16. Jahrhunderts politische Grenzen häufiger auf Karten zu finden waren, blieben solche Darstellungen doch selten, und die entsprechenden Grenzen wurden zumeist durch Flüsse, Gebirge und andere topographische Merkmale gekennzeichnet. Wie Wolfgang Schmale bemerkt, wurde durch die Verbesserung der Messtechniken im siebzehnten Jahrhundert "das mentale und kulturell-politische Phänomen Grenze … gewissermaßen materialisiert und zum Bestandteil der Geographie".9 In der Frühen Neuzeit, insbesondere im 18. Jahrhundert, wurde das Konzept der "Grenze" präzisiert und auf lineare Vorstellungen ausgerichtet. Die Linearität wurde zum Grundprinzip bei der Visualisierung und Festlegung von Grenzen. Der Zedler, das erste Universallexikon der Neuzeit, beschrieb 1735 Grenzen als

    öffentliche Zeichen und sichtbare Gemercke, dadurch die Landschafften und liegende Güter erkenntlich und ordentlich von einander unterschiedlich werden. Sie werden auch Marcken und Untermarcken genennet, darum, daß sie Gemerck und Andeutung geben, wie weit sich ein Land oder Gut erstrecke ... Darnach vor das andere werden auch offter Mahlen die Güter, und vornemlich die Herrschafften und Gebiete nicht durch aufgerichtete, und mit der Hand-Arbeit gemachte Marck-Steine, sondern von der Natur an die Hand gegebene Grenzen und Marcken von einander unterschieden, das sind selbstgewachsene Marcken, als die Gebürge und hohe Spitzen, oder Rücken derer Berge. Bisweilen sind auch zu Grenzen gesetzt die Thäler, die Landstrassen und Fußsteige, die flüssenden Wasser und Bächlein.10

    Die Lexika des 19. Jahrhunderts folgten dem Beispiel des Zedlers und definierten "Grenze" zumeist als eine imaginäre Linie, die den äußeren Teil und das Ende einer Sache bezeichnet und darüber hinaus als den Punkt, an dem die Enden mehrerer Objekte aufeinandertreffen und somit eine Linie bilden, welche die einzelnen Grenzpunkte miteinander verbindet.11 Die Definition des Zedlers beruhte auf der Vorstellung – wenn auch nicht auf der Ideologie – "natürlicher Grenzen" und erwähnte topographische Merkmale und eine Reihe von Menschen erschaffener Markierungen, wie z.B. Steine, Absperrungen, Säulen, Zäune, Mauern usw., die in der Hauptsache anscheinend eine visuelle Funktion erfüllten.12 Diese Sichtweise unterscheidet sich grundlegend von der politischen Theorie der limites naturelles, die sich in ab dem 17. Jahrhundert durchsetzte. In der Frühen Neuzeit bildeten sich Staatsideologien heraus, die das Territorium eines Staates und die absolutistische Zentralmacht verherrlichten. Für die politisch Verantwortlichen dieser Zeit wurde die Grenze zu einem entscheidenden Faktor, indem sie einen "ideologischen Raum" definierte, vor allem im Hinblick auf natürliche Grenzen. Die historische Definition des Sechsecks zwischen und als spezifisch französisches Gebiet unterstrich die Homogenität dieses Raumes im Sinne eines natürlichen Territoriums und entsprach seiner Wahrnehmung als ethnischer Einheit.13 Ähnliche Prozesse lassen sich in der schwedischen Außenpolitik des 16. und 17. Jahrhunderts beobachten, als die zu einem Element der Staatsideologie wurde. Ebenso steigerte das Bestreben, die äußeren Grenzen des festzulegen, den Stellenwert topographischer Merkmale: Die großen europäischen Flüsse Rhein und umschrieben das Gebiet, das die deutsche Identität enthielt.14

    Rechtliche Konzepte

    Die Renaissance der römischen Rechtstradition im des 16. Jahrhunderts führte zu einer neuen Debatte über Grenzen und die Frage, wie sie zu definieren seien. Für Regierungen bekam das Konzept der Grenze staatliche Bedeutung und wurde dementsprechend auch in juristischen Dokumenten ausführlich behandelt.15 Wie die Texte belegen, fand die Idee der "natürlichen Grenzen" vom 16. bis zum 18. Jahrhundert Eingang in die Rechtsdiskurse. So wurde z.B. im Völkerrecht, das sich in dieser Zeit herausbildete, zunehmend der Begriff fines naturales verwendet. Dieser bezog sich auf konkrete natürliche Gegebenheiten wie Flüsse, Gebirgsketten, Sümpfe und Wüsten und wurde verstärkt benutzt, um eine bestimmte Form "natürlicher" politischer Grenzen zu bezeichnen, im Gegensatz zu eher künstlichen Trennlinien (termini, limes). Diese Begriffsverwendung ging vor allem auf die Schriften von Hugo Grotius (1583–1645) und Samuel Pufendorf (1632–1694) zurück.16

    Dennoch hatte sich das Konzept der Grenze in Johann Oetingers (1577–1633) Tractatus de jure et controversiis limitum aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts modernen Vorstellungen bereits auffallend angenähert.17 Oetingers Theorie ging von der Idee der Souveränität aus und bezog sich auf naturrechtliche Modelle. Er versuchte, bestehende Grenzen mit der Lehre von den "vier Monarchien" zu legitimieren.18 Nach dem Willen Gottes wird das Land demnach anhand natürlicher Grenzen unter den Völkern aufgeteilt:

    Den Erdboden hat der gütige Gott den Menschen zu bessitzen / a vnd also weißlich außgetheilt / daß die Völcker nach ihrer Art vnterschiedliche Wohnungen darinnen haben können. Darumb ist derselbe nicht gleichförmig in einerley Gestallt / sondern mit allerley mannigfaltigen Gelegenheiten geschaffen / vnd in absonderliche Geländ von Natur vnterscheiden / welche wir Landschafften heissen. b Dann wir sehen daß ein Land etwan mit Gebürgen / ein anders mit Waldungen eingeschlossen: Dieses mit fliessenden Wassern / jenes mit Thälern vmbgeben. Etliche Länder liegen in schönen ebnen Feld; Etliche gar mitten im Meer / vnd sind also gleichsam durch Natürliche Gränzen von einander selbsten abgesöndert. Nun ist zwar Anfangs die Erde zu einem gemeinen Vatterland vnd Geburtstatt allen Menschen geordnet:19

    Im späten 18. Jahrhundert wurde in den Rechtsvorstellungen eine klare Unterscheidung zwischen natürlichen und durch Menschen hervorgebrachten Grenzen vorgenommen. So schrieb z. B. Karl Gottlob Günther (1752–1832) in seinem Werk zum europäischen Völkerrecht:

    Die Grenzen des Landes sind entweder solche, wo die Natur selbst die Unterscheidungszeichen an die Hand giebt, welche die Nazionen zur Richtschnur annehmen, und heissen natürliche (limites naturales, occupatorii) oder solche, welche durch Kunst und menschlichen Fleis aufgerichtet werden, künstliche (artificiales). Eine dritte Gattung, welche durch Bestimmung abgemessener Rechte in Verträgen festgesetzt werden, heissen politische Grenzen (politici, mensurati). Dieienigen Territorien, welche natürliche Grenzen haben, werden von Grotius territoria arcifinia, die beiden andern hingegen limitata genannt.20

    Realiter stellen natürliche Barrieren wie Flüsse und Gebirge keine unüberwindlichen Hindernisse dar. In diesem Sinne sind auch Grenzverläufe keineswegs natürliche Phänomene. Die Grenzziehung ist vielmehr Ausdruck verschiedener, miteinander konkurrierender und auf militärische Macht gegründeter Gebietsansprüche – wenn sie auch in gewissem Maße auf geographischen Realitäten beruht. So wurden etwa Flüsse, die verschiedene Einflusssphären voneinander trennten, in Friedensverträgen und internationalen Abkommen oft als Grenzen festgelegt. In der Frühen Neuzeit wurden Debatten zur Grenzziehung – ob auf politischem, juristischem oder historischem Gebiet – stark von der zunehmenden Anzahl europäischer militärischer Konflikte, wie dem Dreißigjährigen Krieg im 17. und den Spanischen und Österreichischen Erbfolgekriegen im 18. Jahrhundert, beeinflusst. Natürlich waren Entscheidungen über die Zukunft bestimmter Gebiete, ihre Aufteilung unter verschiedene Staaten, der Verlauf der neuen Grenzen und ähnliche Fragen bei Friedensverhandlungen von herausragender Bedeutung. Dabei sollte die Bedeutung der neuen Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Flugblätter) nicht unterschätzt werden, die, auch dank des journalistischen Eifers, zur stärkeren Visualisierung von Grenzen im öffentlichen Bewusstsein beitrugen.

    Regionale Divergenzen: das Osmanische Reich

    Im Hinblick auf die Wandlung des Grenzkonzepts von "diffusen" hin zu "linearen" Vorstellungen sollte daran erinnert werden, dass dieser Prozess in , und deutlich erkennbar ist, während im vom Osmanischen Reich beherrschten weniger klare Ansätze bis in das späte 17. Jahrhundert hinein überwogen. Selbst beim Abschluss des Friedens von 21 mit den Habsburgern im Jahre 1699 zögerten die Osmanen, der Einsetzung einer Grenzkommission zuzustimmen, die dort Grenzen festlegen sollte, wo es keine natürlichen Hindernisse gab, welche als Trennlinien fungieren konnten – insbesondere im von , das unter der Herrschaft des Sultans blieb.22 Dieser eigentümliche Umstand war auf einen bestimmten Aspekt der europäisch-osmanischen Beziehungen vom 15. bis zum 17. Jahrhundert zurückzuführen: die islamischen Vorstellungen von Krieg und Frieden.23

    Der Staat der osmanischen Türken entwickelte sich aufgrund einer Ideologie der militärischen Expansion bald nach seiner Gründung zur Großmacht. Die Vorstellung von festen Grenzen war praktisch nicht vorhanden. Stattdessen setzte sich im des 13. und 14. Jahrhunderts die sogenannte "Udj-Kultur"24 durch, die nicht auf die Verteidigung bestehender Grenzen, sondern vielmehr auf ihre kontinuierliche, gewaltsame Erweiterung ausgerichtet war.25 Diese Tradition blieb im Verlauf der osmanischen Expansion in Südosteuropa lebendig. Die Grenze stellte zu verschiedenen Zeitpunkten ein mehr oder weniger im Fluss befindliches Gebilde dar, dessen Verlauf von den Streitkräften beinahe unabhängig von der Zentralregierung bestimmt wurde.26 Ein wesentliches Merkmal der "Udj-Kultur" war somit, dass man bestehenden Grenzen eher offensiv als defensiv gegenüberstand. Gestützt wurde sie von der kriegerischen Ideologie des Islam: der Idee des Gaza, des permanenten Krieges für den einzig wahren Glauben. Mitte des 15. Jahrhunderts versuchte Sultan Mehmed der Eroberer (1432–1481) die Macht der "Udj-Begs" zu beschränken, indem er die gesamte Armee der Zentralgewalt unterstellte. In der Folge bildete sich im 16. Jahrhundert allmählich die Serhad, die osmanische Grenze, heraus. Das eigentliche Grenzkonzept änderte sich jedoch nur geringfügig.27

    Obwohl Grenzzonen (Flüsse, Gebirge, Meere etc.) nach der hanafitischen Rechtsschule weder der Welt des Krieges noch der islamischen Welt zuzurechnen waren, ist es offensichtlich, dass etwa die Donau in dieser Zeit noch immer als Teil des Dār al-Harb angesehen wurde.28 Dies erklärt sich daraus, dass sich die Osmanen vom Ende des 14. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts der kontinuierlichen Expansion verschrieben hatten, was der Festlegung einer Grenze grundlegend widersprach. In der Realität stellte die Grenze ein Gebiet des stetigen Widerstreits zwischen Christen und Muslimen im Sinne des islamischen Konzepts von der "Welt des Krieges" (Dār al-Harb) dar. Die Doktrin des Heiligen Krieges gegen die Feinde des Glaubens besagte, dass mit christlichen Staaten kein "ewiger Friede" geschlossen werden konnte. Demnach wurden Friedensabkommen stets als vorübergehend angesehen, und die Grenze besaß eigentlich den Status einer Demarkationslinie (Waffenstillstandsgrenze). Erst im späten 17. Jahrhundert, als die Osmanen ihre erste katastrophale militärische Niederlage erlitten, entwickelten sie allmählich das gleiche Grenzkonzept, das die Beziehungen zwischen den europäischen Staaten bereits bestimmte.

    Fazit

    Die großen geographischen Entdeckungen und die Entstehung der modernen Kartographie in der Frühen Neuzeit sowie die Begründung der Territorialstaatsidee führten zu einem tiefgreifenden Wandel des Denkens in Bezug auf Grenzen und die Aufteilung geographischer Räume. Die diffusen Vorstellungen der Antike und des Mittelalters wurden allmählich durch ein Konzept ersetzt, in dem Grenzen als tatsächliche und feststehende Linien verstanden wurden. Die kartographische Revolution ermöglichte die eindeutige Festlegung von Grenzen anhand topographischer Merkmale und menschlich geschaffener Orientierungspunkte. Sie machte es auch möglich, Grenzen auf Karten unter Berücksichtigung der politischen Verhältnisse und der physischen Geographie graphisch präzise darzustellen. So wurden die alten, ungenauen und in hohem Maße abstrakten Unterteilungen modifiziert und zu sichtbaren und visualisierten Gebilden. Es lässt sich also feststellen, dass in der Zeit vom 16. bis zum 18. Jahrhundert ein Grenztopos Teil des gesellschaftlichen Bewusstseins wurde.

    Maria Baramova

    Anhang

    Quellen

    Bartenstein, Johann Christoph von: Natur- und Völkerrecht entworfen von einem großen Staatsminister, Wien u.a. 1790. URL: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-db-id3604058004 [2020-07-22]

    Ersch, Johann Samuel u.a. (Hg.): Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste mit Kupfern und Charten, Leipzig 1871, vol. 90, S. 211–233. URL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN358976863 [2020-07-22]

    Grimm, Jacob / Grimm, Wilhelm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1935, vol. 9, col. 124–126. URL: http://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemma=grenze / URL: http://www.woerterbuchnetz.de/DWB?bookref=9,124,61 [2020-07-22]

    Grotius, Hugo: Hugonis Grotii de jure belli et pacis libri tres, London 1853, vol. 2.

    Grotius, Hugo: The Rights of War and Peace: Edited and with an Introduction by Richard Tuck, from the Edition by Jean Barbeyrac, Indianapolis 2005, vol. 2.

    Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände, Altenburg 1792. URL: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10556464-1 [2020-07-22]

    Oetinger, Johannes: Tu en agiois, Joannis Oetingeri Franci, Geographi & Secretari[i] Wirtembergici, Tractatus De Iure Et Controversiis Limitum; Ac Finibus Regundis: Oder Gründlicher Bericht, Von den Gräntzen vnd Marcksteinen, wie durch dieselbe der Königreich, Landschafften, ... nach Außweisung der gemeinen Rechten, vnd eines jeden Lands Gewonheit, vnterschieden, eingesteint, vnd die darauß entstehenden Nachbarliche Stritt vnd Mißverständ, erörtert vnd beygelegt werden sollen: In zweyen Büchern beschrieben, Darinnen auch vom Obrigkeitlichen Gewalt, Regalien, Ehehafftinen der Städt und Gemeinden, Dienstbarkeiten, Weydgang, Flüssen, Fischnetzen, ... vnd dergleichen nutzlichen Materien gehandlet wird ..., Ulm 1642. URL: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10951393-6 [2020-07-22]

    Pufendorf, Samuel, Freiherr von: Of the Law of Nature and Nations, Oxford 1703. URL: https://books.google.de/books?id=SZc0AQAAMAAJ / URL: https://hdl.handle.net/2027/mdp.35112204864963 [2020-07-22]

    Zedler, Johann Heinrich: Grosses vollständiges Universallexicon aller Wissenschaften und Künste, Halle u.a. 1735, vol. 11, col. 827–859. URL: https://www.zedler-lexikon.de/index.html?c=blaettern&seitenzahl=431&bandnummer=11 [2020-07-22]

    Literatur

    Abdulafia, David u.a. (Hg.): Medieval Frontiers: Concepts and Practices, Aldershot u.a. 2002.

    Berneker, Erich: Slavisches etymologisches Wörterbuch, Heidelberg 1908–1913. URL: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00090019-5 [2020-07-22]

    Caurroy, Eustache Du: Législation musulmane, Sunnite, rite Hanèfi, in: Journal Asiatique IV/ 12 (1848), S. 5–45. URL: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k931522/f3.item / URL: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10248858-8 [2020-07-22]

    Ellis, Steven G. / Eßer, Raingard: Introduction: Early Modern Frontiers in Comparative Context, in: Steven G. Ellis (Hg.): Frontiers and the Writing of History, 1500–1850, Hannover 2006, S. 9–20.

    Febvre, Lucien: Frontière: Wort und Bedeutung, in: Lucien Febvre: Das Gewissen des Historikers, Berlin 1988, S. 27–37.

    Gantet, Claire: Die äußeren Grenzen des Heiligen Römischen Reichs: Wahrnehmungen und Repräsentationen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in: Etienne François u.a. (Hg.): Die Grenze als Raum, Erfahrung und Konstruktion: Deutschland, Frankreich und Polen vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main u.a. 2007, S. 53–76.

    Gradeva, Rossita: War and Peace along the Danube: Vidin at the End of the Seventeenth Century, in: Rossita Gradeva: Rumeli under Ottomans, 15th–17th Centuries: Institutions and Communities, Istanbul 2004 (Analecta Isisiana 76), S. 107–132. URL: https://www.jstor.org/stable/25817750 (Original) / URL: https://doi.org/10.31826/9781463225865 [2020-07-22]

    Hammer-Purgstall, Joseph von: Geschichte des Osmanischen Reiches: Grossentheils aus bisher unbenützten Handschriften und Archiven, Pest 1831, vol. 7. URL: http://gateway-bayern.de/BV001431293 [2020-07-22]

    Heywood, Colin: The Frontier in Ottoman History: Old Ideas and new Myths, in: Daniel Power u.a. (Hg.): Frontiers in Question: Eurasian Borderlands, 700–1700, London 1999, S. 228–250. URL: https://doi.org/10.1007/978-1-349-27439-0_10 [2020-07-22]

    Imber, Colin: Studies in Ottoman History and Law, Istanbul 1996 (Analecta Isisiana 20). URL: https://doi.org/10.31826/9781463230104 [2020-07-22]

    Imber, Colin: Paul Wittek's "De la défaite d'Ankara à la Prise de Constantinople", in: Osmanlı Araştırmaları 5 (1986), S. 65–81. URL: https://dergipark.org.tr/en/pub/oa/issue/10972/131279 / URL: https://doi.org/10.31826/9781463230104-016 (Reprint) [2020-07-22]

    Imber, Colin: The Ottoman Empire 1300–1650: The Structure of Power, Kirsville 2002.

    Kafadar, Cemal: Between Two Worlds: The Construction of the Ottoman State, Berkley 1995.

    Kelsay, John: Just War and Jihad: Historical and Theoretical Perspectives on War and Peace in Western and Islamic Traditions, Westport u.a. 1991 (Contributions to the study of religion 28).

    Kiprovska, Mariya: The Military Organization of Akıncıs in Ottoman Rumelia, Ankara 2004 (unveröffentlichte Magisterarbeit). URL: http://hdl.handle.net/11693/17136 [2020-07-22]

    Lowry, Heath: The Nature of the Early Ottoman State, Albany 2003.

    Melikoff, Irene: Art. "Ghazi", in: Encyclopaedia of Islam: CD-ROM Edition, Leiden 1999.

    Panaite, Viorel: The Ottoman Law of War and Peace: The Ottoman Empire and Tribute-Payers, New York 2000 (East European Monographs 562).

    Parvev, Ivan: Habsburgs and Ottomans between Vienna and Belgrade, 1683–1739, Boulder 1995 (East European Monographs 431).

    Power, Daniel: Introduction: Frontiers: Terms, Concepts, and the Historians of Medieval and Early Modern Europe, in: Daniel Power u.a. (Hg.): Frontiers in Question: Eurasian Borderlands, 700–1700, London 1999, S. 1–31. URL: https://doi.org/10.1007/978-1-349-27439-0_1 [2020-07-22]

    Radushev, Evgenij: Osmanskata granična periferia (serhad) v Nikopolskija sandžak prez părvata polovina na XVI v. [The Ottoman Border Periphery (Serhad) in the Sandjak of Nikopol during the First Half of the 16th Century], in: Bălgarskijat šestnadeseti vek, Sofia 1997, S. 187–213.

    Rüther, Andreas: Flüsse als Grenzen und Bindeglieder: Zur Wiederentdeckung des Raumes in der Geschichtswissenschaft, in: Jahrbuch für Regionalgeschichte 25 (2007), S. 29–44.

    Sahlins, Peter: Natural Frontiers Revisited: France's Boundaries since the Seventeenth Century, in: American Historical Review 95/5 (1990), S. 1423–1451. URL: https://doi.org/10.1086/ahr/95.5.1423 / URL: https://www.jstor.org/stable/2162692 [2020-07-22]

    Scattola, Merio: Die Grenze der Neuzeit: Ihr Begriff in der juristischen und politischen Literatur der Antike und Frühmoderne, in: Markus Bauer u.a. (Hg.): Die Grenze: Begriff und Inszenierung, Berlin 1997, S. 37–71. URL: https://doi.org/10.1515/9783050072517.37 [2020-07-22]

    Schmale, Wolfgang: "Grenze" in der deutschen und französischen Frühneuzeit, in: Wolfgang Schmale / Reinhard Stauber (Hg.): Menschen und Grenzen in der Frühen Neuzeit, Berlin 1998, S. 50–75.

    Schneider, Reinhard: Lineare Grenzen: Vom frühen bis zum späten Mittelalter, in: Wolfgang Haubrichs u.a. (Hg.): Grenzen und Grenzregionen: Frontières et régions frontalières: Borders and Border Regions, Saarbrücken 1993 (Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 22), S. 51–68.

    Vasmer, Max: Russisches etymologisches Wörterbuch, Heidelberg 1953, vol. 1, p. 304.

    Vogler, Günter: Borders and Boundaries in Early Modern Europe: Problems and Possibilities, in: Steven G. Ellis u.a. (Hg.): Frontiers and the Writing of History, 1500–1850, Hannover 2006, S. 20–38.

    Wittek, Paul: La Formation de l'Empire Ottoman, hg. v. Victor L. Ménage, London 1982.

    Wittek, Paul: The Rise of the Ottoman Empire, 3. Auflage, London 1967.

    Anmerkungen

    1. ^ Vgl. Ellis/Eßer, Early Modern Frontiers 2006, S. 14–15; Schneider, Lineare Grenzen 1993, S. 51–68; Abdulafia, Medieval Frontiers 2002.
    2. ^ Lat. Limites, Fines, Termini.
    3. ^ Der spanische Begriff frontera erhielt ebenfalls allmählich die Bedeutung eines militarisierten Grenzlandes, da Spanien – zumindest in der Ideologie der Reconquista – als permanentes Schlachtfeld angesehen wurde. Vgl. Power, Introduction 1999, S. 4–8.
    4. ^ Siehe Febvre, Frontière 1988, S. 27–37.
    5. ^ Grimm, Deutsches Wörterbuch 1935, vol. 9, Sp. 124–126.
    6. ^ Russ. granica, ukr. hranýća, bulg. gránica, kr. grànica, slowen. grânica, tschech. hranice, poln. granica.
    7. ^ Siehe Vasmer, Etymologisches Wörterbuch 1953, S. 304; vgl. Berneker, Slavisches etymologisches Wörterbuch 1908–1913.
    8. ^ Vogler, Borders and Boundaries 2006, S. 28–30.
    9. ^ Schmale, Grenze 1998, S. 57.
    10. ^ Zedler, Universallexicon 1735, vol. 11, Sp. 831–832.
    11. ^ Siehe zum Beispiel Ersch, Allgemeine Encyclopädie 1871, Art. "Grenze (Recht der Grenzen)", vol. 90, S. 211–233.
    12. ^ Schmale, Grenze 1998, S. 58–60.
    13. ^ Zur Idee der natürlichen Grenzen Frankreichs siehe Sahlins, Natural Frontiers 1990, S. 1423–1451.
    14. ^ Siehe Rüther, Flüsse als Grenzen 2007, S. 39–40; vgl. Gantet, Grenzen des Heiligen Römischen Reichs 2007, S. 61–66.
    15. ^ Siehe Scattola, Grenze der Neuzeit 1997, S. 58–61.
    16. ^ Vgl. Grotius, De jure beli 1853, vol. 2, S. 271f. [Siehe auch Grotius, Rights of War and Peace 2005, vol.. 2, S. 477–478]; Pufendorf, Of the Law of Nature and Nations 1703, S. 355.
    17. ^ Vgl. Oetinger, Tractatus De Iure Et Controversiis Limitum 1642.
    18. ^ Scattola, Grenze der Neuzeit 1997, S. 55 (Anm. 72).
    19. ^ Oetinger, Tractatus 1642.
    20. ^ Günther, Europäisches Völkerrecht 1792, S. 172–175. Siehe auch Bartenstein, Natur- und Völkerrecht 1790, S. 158–159.
    21. ^ Digitalisat des Friedensvertrages von Karlowitz, 06.01.1699, Institut für Europäische Geschichte, Projekt Europäische Friedensverträge der Vormoderne [2010-03-12].
    22. ^ Hammer, Geschichte des Osmanischen Reichs 1931, vol. VII, S. 24f.; vgl. Parvev, Habsburgs and Ottomans 1995.
    23. ^ Für einige allgemeine Untersuchungen zur Wahrnehmung von Frieden und Krieg im Islam siehe Kelsay, Just War and Jihad 1991.
    24. ^ Das türkische Wort udj (Grenze) bezeichnete unter den Osmanen einen Militärposten. Mehr zur sogenannten "Udj-Kultur" bei Melikoff, Ghazi 1999. In der angloamerikanischen Historiographie wird stattdessen oft der Begriff "border society" verwendet.
    25. ^ Die Idee einer "border society" wurde erstmals zu Beginn des 20. Jahrhunderts vom österreichischen Historiker Paul Wittek angeregt. Siehe Wittek, The Rise of the Ottoman Empire 1967; Wittek, La Formation 1982. Witteks These wurde von Colin Imper einer Kritik unterzogen und modifiziert. Imber, Paul Wittek's "De la défaite" 1986, S. 65–81. Nachdruck in: Imber, Ottoman History and Law 1996, S. 291–304; Imber, The Ottoman Empire 2002. Zur entsprechenden Debatte siehe auch Kafadar, Between Two Worlds 1995; Heywood, Frontier in Ottoman History 1999, S. 228–250.
    26. ^ Mehr zur Organisation der akıncis bei Lowry, Early Ottoman State 2003; Kiprovska, Akıncıs in Ottoman Rumelia 2004, S. 11–23.
    27. ^ Vgl. Radushev, Osmanskata granična periferia [The Ottoman Border Periphery] 1997, S. 187–213; Gradeva, War and Peace along the Danube 2004, S. 131–132.
    28. ^ Caurroy, Législation 1848, S. 5–45. Siehe auch Panaite, The Ottoman Law 2000, S. 77–86.

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    ZitierempfehlungCitation

    : Grenzvorstellungen im Europa der Frühen Neuzeit, in: Europäische Geschichte Online (EGO), hg. vom Leibniz-Institut für Europäische Geschichte (IEG), Mainz European History Online (EGO), published by the Leibniz Institute of European History (IEG), Mainz 2010-12-03. URL: https://www.ieg-ego.eu/baramovam-2010-de URN: urn:nbn:de:0159-2010092151 [JJJJ-MM-TT][YYYY-MM-DD].

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