Crossroads
Afbeldinge van 't Casteel en de Stadt Batavia ... 1629, Amsterdam: R. & J. Ottens 1740, Quelle: Atlas Van Stolk, Rotterdam
"Crossroads" meint den Ort, an dem sich zwei oder mehrere Straßen kreuzen, je nach Perspektive zusammenlaufen oder auseinandergehen. Demnach bezeichnet "Crossroads" sowohl einen zentralen Treffpunkt als auch die kritische Weggabelung. Die Beiträge dieses Themenstrangs sind an solchen "Wegkreuzungen" im ganz konkreten oder eher übertragenen Sinn angesiedelt und bieten einen räumlichen Zugang zu einer transkulturellen Geschichte Europas. "Raum" wird hier als "gemacht", mithin als ein Produkt von Konstruktionsprozessen, und relational, nämlich als kontext- und zeitgebunden, begriffen. "Raum" meint dabei immer auch Zonen des intensivierten Kontakts, der Konflikte beinhalten kann. Diese Bereiche, in denen sich zwei oder mehr Systeme begegnen, können sowohl Grenzregionen wie der Pyrenäenraum oder das Mittelmeer sein als auch wissenschaftliche, kulturelle bzw. politische Metropolen, in denen komplexe soziale, kulturelle und ökonomische Prozesse zusammenlaufen und sich gegenseitig beeinflussen.
Die Entwicklung und Verbreitung unterschiedlicher Rechte und Rechtsauffassungen ist einer der Faktoren, die nachhaltigen Einfluss auf die Ausprägung europäischer Räume hatten. Der Überblick Rechtsräume, Rechtskreise versucht, die Gesamtheit des Rechtsstoffs nach bestimmten Kriterien – Sprache, geographische Zugehörigkeit, politisches System, Religion – in größere Gruppen von Rechtsordnungen einzuteilen. In Europa werden verschiedene Rechtskreise ausgemacht: der romanische, der deutsche, der angloamerikanische, der skandinavische, die in jeweils eigenen Beiträgen ausführlicher dargestellt werden. Der Beitrag Deutscher Rechtskreis zum Beispiel zeichnet die Entwicklung des kontinentaleuropäischen, deutschsprachigen und typischerweise kodifizierten Rechts nach, das die Privatrechtsordnungen Deutschlands, der Schweiz und Österreichs dominiert und dessen Wurzeln im römisch-deutschen Recht liegen. Durch die Weiterentwicklungen bedeutender Rechtswissenschaftler des 19. Jahrhunderts und durch Kodifikationen wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 oder das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1907/1912 wirkte der deutsche Rechtskreis weit über die Grenzen Europas hinaus.