Einleitung
Die Suche nach kirchlicher "Einheit" steht seit dem 16. Jahrhundert unter dem Vorzeichen der Spaltungen innerhalb der westkirchlichen Tradition. Im Verhäreformatorischen Bewegungen untereinander vermochten nicht immer ihre Einheit zu wahren. Es kam zu einer nachhaltigen Spaltung und Konfessionalisierung des kirchlichen Lebens. Die nun konfessionell verstandene "Katholische Kirche" begegnete dieser Entwicklung mit einer verstärkten Zentralisierung in der Person des Papstes, der zum Garanten kirchlicher Einheit wurde. Die Communio mit dem Papst verwandelte sich auf neue Weise in ein Kriterium des wahren Glaubens und damit zu einer Bedingung des Heils. Die "Unionen" bestimmter Teile der ostkirchlichen Tradition mit der verfassten Papstkirche seit dem Ende des 16. Jahrhunderts erhielten von katholischer Seite ihre Gestalt aufgrund einer antireformatorischen, papstzentrierten Ekklesiologie. Sie führten daher nicht zu der erstrebten "Unio", sondern provozierten neue Spaltungen und brachten nachhaltig den so sympathischen, weil dynamischen Begriff der "unio" in Verruf, der im orthodox-katholischen Dialog durch den Vorwurf des "Uniatismus" verdrängt wurde, der überwiegend von östlicher Seite gegen die Kirche von Rom erhoben wird: Während die "Union" die Einheit der Kirche durch die gegenseitige Anerkennung des vollen Kirche-Seins in der Vielfalt der Traditionen von Ost und West bezeichnet, bedeutet "Uniatismus" die einseitige Abwerbung von einzelnen Gläubigen (Proselytismus) oder Teilen der Kirche durch ihre Unterwerfung unter die päpstliche Jurisdiktion und ihre Angleichung an die westliche Gestalt kirchlichen Lebens. Die heutige Ökumenische Bewegung benennt ihr Ziel mit Ausdrücken wie "Einheit", "sichtbare Einheit", "Communio", "Koinonia", "Konkordie", "versöhnte Verschiedenheit" o.a. Die politisch weiterhin gebräuchliche Terminologie der "Union" ist aus dem ökumenischen Sprachgebrauch quasi vollständig verschwunden.
Nach einer Einführung zur Grundlage der Kirchenunionen im Konzil von Ferrara/Florenz (1438/39) werden folgende Unionsbestrebungen dargestellt: die Union im Fürstentum Moldau, die Brester Union, die Union des Uskokenbistums Marča, Unionsversuche des Siebenbürger Fürsten Gabriel Bethlen (1580–1629) mit der Reformierten Kirche, die Union der Lemberger und der Siebenbürger Armenier, die Union von Užgorod, die Siebenbürger Kirchenunion und Unionen "pro foro interno", die nicht öffentlich bekannt gemacht wurden.
Das Konzil von Ferrara/Florenz (1438/1439)
Um die Kirchenunionen aus ihren eigenen Beweggründen heraus zu verstehen, ist ein Rückgriff auf das Konzil von Ferrara-Florenz (1438/39) unabdingbar, weil die Unionsbulle "Laetentur Caeli" für die Griechen zwar keine unmittelbare Rezeption gefunden hat, auf der anderen Seite aber wiederholt Anlass zu der Erinnerung an das gemeinsame Kirchesein in Ost und West gab.
Im Jahr 1071 hatte Byzanz bei Mantzikert eine große Niederlage gegen die Seldschuken erlitten. Die Kreuzzüge begannen als Antwort auf den Hilferuf des byzantinischen Kaisers um militärische Unterstützung beim Kampf um den freien Zugang zu den heiligen Stätten in Palästina. Sie verbanden sich jedoch bald mit westlichen politischen Expansionsinteressen und mit kirchlichen Bestrebungen, den christlichen Osten zu "latinisieren". Zunächst wurden allerdings keine gesonderten Patriarchate für die lateinischen Christen errichtet, sondern man erhob lateinische Kleriker auf die bestehenden griechischen Patriarchatssitze. Den westlichen Herrschern lag damals neben der Mehrung ihres eigenen Einflusses auch daran, griechische und lateinische Christen,1 die sich auseinandergelebt hatten, wieder zu vereinen. Beide Seiten bedauerten zwar die Verschiedenheiten der kirchlichen Traditionen, anerkannten aber das sakramentale Leben der jeweils anderen Seite. Die bestehenden Unterschiede galten nicht als eine Spaltung im Glauben, die eine gegenseitige Anerkennung als Kirche Gottes verhindert hätten. Daher suchte man zunächst die Kircheneinheit durch eine gemeinsame Kirchenleitung zu erlangen und setzte gemeinsame (lateinische) Kirchenobere ein.2 Nach der Kreuzfahrerzeit endete die auf solche Weise herbeigeführte Einheit wieder, und die Vermutung griff um sich, dass die Spaltung wahrhaft den Glauben selbst betreffen könnte.3 Eine Untersuchung dieser Frage erfolgte auf dem Konzil von Ferrara/Florenz 1438/1439. Es sollte das bestehende Schisma4 bereinigen und tat dies durch die Klärung von vier zentralen Themen: 1) das filioque5, 2) das Purgatorium, 3) die Materie der Eucharistie (gesäuertes oder ungesäuertes Brot), 4) der Primat des Papstes und die Würde der übrigen Patriarchen.6
Der Hauptteil der Beratung galt dem filioque. Ebenso wie in Bezug auf das Purgatorium und die Materie der Eucharistie wurde eine theologische Vereinbarkeit der Lehren in Ost und West festgestellt. Die Kürze der Aussprache über das Papstamt ist bemerkenswert. Im gemeinsamen Konzilsbeschluss "Laetentur Caeli" vom 6. Juli 1439 heißt es:
Der heilige Apostolische Stuhl und der römische Bischof haben den Vorrang über den ganzen Erdkreis inne und er, der römische Bischof, ist der Nachfolger des seligen Petrus, des Ersten der Apostel, und wahrer Stellvertreter Christi, er ist Haupt der ganzen Kirche sowie Vater und Lehrer aller Christen, und ihm ist im seligen Petrus von unserem Herrn Jesus Christus die volle Gewalt gegeben, die universale Kirche zu weiden, zu leiten und zu lenken, wie es auch in den Akten der ökumenischen Synoden und den heiligen Kanones enthalten ist.7
Entscheidend für die Kirchenunionen war jedoch der zweite Teil desselben Entscheids: "Wir erneuern überdies die in den Kanones überlieferte Ordnung der übrigen ehrwürdigen Patriarchen: Der Patriarch von Konstantinopel ist der zweite nach seiner Heiligkeit, dem Bischof von Rom, der dritte ist der Patriarch von Alexandrien, der vierte der von Antiochien und der fünfte der von Jerusalem, natürlich unter Wahrung all ihrer Privilegien und Rechte".
Da es im 15. Jahrhundert keinen gemeinsamen Kaiser für Griechen und Lateiner mehr gab, der überall für die Annahme von Konzilsbeschlüssen hätte sorgen können, wie es bei den alten ökumenischen Konzilien die Kaiser de facto taten, wäre eine pastorale Bemühung der Hierarchen um breite Zustimmung in den Kirchen notwendig gewesen.8 Auch im Westen fand das Konzil keine weitere Aufmerksamkeit: Erst nach über einem Jahrhundert ließ Papst Gregor XIII. (1502–1585) quasi inoffiziell und anonym die griechischen Akten von Florenz drucken und unentgeltlich unter griechischen Mönchen verteilen.9 Dies erklärt, weshalb manche östlichen Hierarchen im Zusammenhang mit den Unionen des 16. bis 18. Jahrhunderts auf die Konzilsbeschlüsse von Florenz zurückgreifen konnten. In Rom wanderten die Konzilsakten in die Archive. Erst anlässlich der besagten Unionen erinnerte man sich auch dort wieder an das Konzil, geriet aber zu ihm aufgrund der neuen Umstände geradezu in Widerspruch.10
Die Kirchenunionen der Frühen Neuzeit
Ein Unionsversuch im Fürstentum Moldau
Im Fürstentum Moldau gelangte 1561 Jakob Basilikus Heraklides (1520–1563), ein überzeugter Anhänger der Reformation, auf den Thron und wollte das Fürstentum der Reformation zuführen.11 Er eröffnete eine protestantische Schule und setzte für sein Land einen polnischen Protestanten zum Bischof ein. Doch seine Herrschaft endete bald, und die auf die Tradition bedachte Familie Movileşti12 wurde bestimmend. Ein neuer Fürst berief die in Polen schon gegen die Reformation erfolgreichen Jesuiten in die Moldau. Die Zusammenarbeit mit ihnen muss sich gut entwickelt haben, denn alsbald verlangte man dort nach engerer Gemeinschaft mit der lateinischen Kirche. Schriftstücke, die aus der Moldau nach Rom gingen, beweisen, dass man dort die Edition der Konzilsakten Gregors XIII. kannte, doch die Antwort aus Rom bezeugt, dass sie damals in der ewigen Stadt unbekannt war. Zu weiteren Auswirkungen kam es in die Moldau nicht, weil die Angelegenheit wegen eines kriegerischen Einfalls der Tataren nicht weiterverfolgt werden konnte.
Die Brester Union
Bei den "Ruthenen", d.h. den "Griechen" mit kirchenslavischer Gottesdienstsprache Polen-Litauens, übte die Botschaft der westlichen Reformatoren vor allem in gehobenen Kreisen eine erhebliche Anziehungskraft aus, denn der Reformbedarf im kirchlichen Leben war auch hier nicht zu übersehen.13 Patriarch Jeremias von Konstantinopel (1536–1595) forderte bei einem Besuch die Kiever Metropolie zu regelmäßigen Synoden auf, mit dem Ziel der Erneuerung im Sinne der kanonischen Vorschriften. Die Annäherung an die Kirche von Rom wurde bei der Kiever Synode 1595 beschlossen, stand also im Rahmen der synodalen Reformbemühungen. Die Bitte um Aufnahme bzw. Erneuerung der kirchlichen Communio auf der Grundlage der Union von Florenz war mit einer Liste von 33 Punkten verbunden, die dem Unionsbeschuss von Florenz entsprachen. Sie bestehen auf den legitimen Differenzen in Theologie und kirchlichem Leben und fordern auch politische Gleichstellung ein. Der päpstliche Nuntius in Polen übermittelte die 33 Punkte nach Rom und schrieb den Kiever Synodalen am 1. August 1595:
Von jenen Punkten, die den Papst angehen, beziehen sich einige auf göttliche Dogmen, andere hingegen betreffen Fragen de iure humano. Was nun jene Fragen anbelangt, die sich auf göttliche Dogmen beziehen, steht, da sie mit dem katholischen Glauben übereinstimmen und nicht aus menschlichen Wünschen, sondern aus der göttlichen Offenbarung erwuchsen und da sie vom ökumenischen Konzil von Florenz der ganzen Kirche zu glauben vorgegeben sind, ohne Zweifel fest, dass der Papst sie billigen und annehmen wird.14
Die Kiever Synode sandte zwei Bischöfe als Delegaten nach Rom, und mit diesen vollzog Papst Clemens VIII. (1536–1605)[] zu Weihnachten 1595 die Union.15 In der Tat wurden die 33 Punkte nicht abgelehnt, sie wurden weder angenommen noch überhaupt erwähnt.
Als Antwort aus Rom erging die päpstliche Bulle Magnus Dominus. Darin deutet Papst Clemens VIII. die Aussöhnung innerhalb der einen katholischen Kirche beim Konzil von Florenz in eine "Rückkehr" (reversio) zur wahren Kirche um. Mehrfach führt er aus, die Ruthenen hätten ihre Glaubensirrtümer aus der Zeit ohne Papst zu tilgen. Er verpflichtet sie auf das Bekenntnis mit dem filioque und auf viele andere Lehren der Lateiner, darunter auch diejenigen des Konzils von Trient. Eine den Regionalsynoden der Lateiner vergleichbare Synode solle die Union publizieren, und der Papst verfügte die Zusammensetzung dieses Gremiums, ohne die bereits bestehende ruthenische Synode zur Kenntnis zu nehmen. Dieses Vorgehen stand klar im Widerspruch zu den Beschlüssen von Florenz, nach denen die "Privilegien und Rechte" der östlichen Kirchen gewahrt werden sollten. In der Folge kam es zu einer Spaltung innerhalb der ruthenischen Kirche und unter verworrenen Bedingungen zur Einsetzung einer nicht-unierten Gegenhierarchie. Als 1622 die römische Kongregation für die Glaubensverbreitung (Propaganda Fide) entstand, weitete man die Verfügung von 1595 sogar aus und übergab dieser Behörde das volle Kontrollrecht über das kirchliche Leben der mit Rom unierten Ruthenen.
Zweimal (in den Jahren 1624–1629 und 1636–1648) versuchten die Ruthenen, ihre Unterstellung unter die römische Kurie wieder abzuwenden und beide ruthenischen Hierarchien zu einigen. Der erste Versuch scheiterte, weil die Kongregation für die Glaubensverbreitung nicht bereit war, im Geist des Konzils von Florenz auf ihre Eingriffe in den Bereich des Patriarchen von Konstantinopel zu verzichten. Zum zweiten Versuch kam es, als Petro S. Mohyla (ca. 1596–1647)[] in Polen-Litauen Gleichberechtigung für die Unionsgegner erlangt hatte und deren erster vom König anerkannter Metropolit geworden war. 1644 sandte er ein Memorandum nach Rom und legte dar, die Unionsgegner und die Partei der mit Rom unierten Ruthenen seien keineswegs im Glauben voneinander getrennt. Ein Fehlverhalten der römischen Seite beim Unionsabschluss, nicht ein theologischer Gegensatz habe die Kircheneinigung verhindert und zu neuen, viel ärgeren Spannungen geführt. Nicht die Bewahrung der zwei Gemeinschaften und ihre Verknüpfung durch ein gemeinsames Band gemäß der alten Bezeichnung "Union" (unio) sei erstrebt worden, sondern eine Verschmelzung (unitas), d.h. eine Umgestaltung der griechischen Glaubensgemeinschaft in eine römische, eine transsubstantiatio [religionis] Graecae in Romanam.16 Darum dürfe man das Ergebnis des Prozesses gar nicht Union nennen.
Eine Lösung könne nur geschehen,
wenn entweder der eine Teil dem anderen nachgibt oder irgendetwas vermittelnd Neues durch den Heiligen Geist eingegeben werde […] Ein solcher Mittelweg ist wirklich gegeben: Den Primat mögen alle anerkennen, womit der Apostolische Stuhl zufrieden sein muss, sonst aber ist nichts von den eigenen Prinzipien und Grundsätzen zu ändern und aufzugeben, denn es wird eine Union, nicht eine Verwandlung (mutatio) gesucht. Das aber ist Wesen und Natur einer Union, zwei Dinge zu verbinden und jedes in seiner ursprünglichen Unversehrtheit zu bewahren: was vorher war, soll auch jetzt sein, was nicht, soll gänzlich beseitigt werden.17
In Rom ging man nicht auf das Memorandum ein, und die Verhandlungen fanden ein schnelles Ende, denn Petro S. Mohyla starb verhältnismäßig jung, und Kiev wurde bald von Russland besetzt.
Die Union des Uskokenbistums Marča
Umwälzungen infolge der osmanischen Expansion hatten in Südosteuropa zu Fluchtbewegungen verschiedener Bevölkerungsgruppen geführt.18 In deren Verlauf kamen sogenannte Uskoken, d.h. Flüchtlinge mit griechischer Kirchentradition und mit slawischer oder rumänischer Muttersprache, in den habsburgischen Teil Ungarns. Sie waren in ihrer früheren Heimat dem Patriarchen von Peč zugeordnet gewesen und hatten allerlei Kämpfe mit türkischen Streifscharen bestanden. Wegen der Kriegstüchtigkeit, die sie sich dabei erwarben, waren sie den innerösterreichischen Behörden ihrer neuen Wahlheimat willkommen und wurden im Grenzgebiet als Wehrbauern angesiedelt. Ihr herkömmliches kirchliches Leben und ein weiterer Bezug zum Patriarchen von Peč wurde ihnen zugestanden. Für die Seelsorge entstand das Kloster Marča, das bald zum Zentrum eines kleinen Bistums wurde.
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts, also nach dem Unionsabschluss mit den Ruthenen, doch vor Gründung der römischen Kongregation für die Glaubensverbreitung, willigten die Neusiedler in eine Union mit der katholischen Staatskirche Österreichs ein. Zu den theologischen Motiven trat auch das Anliegen hinzu, die Flüchtlinge gut in die neue Heimat zu integrieren und den Kirchenführern, die bei Völkern Südosteuropas ohne eigenen Staat auch Volksführer waren, ihre weltlichen Verpflichtungen zu erleichtern. Neben der Seelsorge hatten sie auch über das weltliche Wohl der Bevölkerung zu wachen. Dabei kam es den Bischöfen von Marča zugute, dass die Besitzverhältnisse in der neuen Heimat enge wirtschaftliche Beziehungen zum Bistum Zagreb mit sich brachten. Mit ihm trat das kleine Bistum Marča auch in geistliche Beziehung und durch dessen Vermittlung mit der Staatskirche im Habsburgerreich und mit der großen abendländischen Tradition insgesamt.
In mehreren Urkunden und durch die Glaubensbekenntnisse beim Amtsantritt ihrer Bischöfe wurde das Bistum Marča als uniert mit der abendländischen Kirche ausgewiesen. Es konnte sein gesamtes Brauchtum, das kirchliche wie das weltliche, unverändert fortführen, und zunächst bedeutete die Union mit Zagreb auch keinen Bruch mit Peč. Bis über die Mitte des 17. Jahrhunderts hinaus hatte das Bistum Marča Gemeinschaft mit dem Papst und mit den Patriarchen von Peč, und erst im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts wurde dies schrittweise unmöglich. Aus einer anachronistischen Perspektive wurde schließlich im 20. Jahrhundert die Aufrichtigkeit der Union von Seiten der Bischöfe von Marča infrage gestellt.
Unionsversuche des Siebenbürger Fürsten Gabriel Bethlen mit der Reformierten Kirche
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts gehörte Siebenbürgen zum Machtbereich der Osmanen, besaß darin aber weitgehende Autonomie.19 Fürst Gabriel Bethlen (1580–1629), ein ungarischer Adeliger reformierten Glaubens, wollte das Land zu einem fest gefügten Staatswesen mit reformiertem Bekenntnis machen. Die reformierten Ungarn waren die führende Kraft im Fürstentum, stellten aber keineswegs die Mehrheit dar. Die Landesgesetze verpflichteten den Fürsten, die beiden anderen reformatorischen Glaubensgemeinschaften der Lutheraner und der Unitarier sowie die bereits marginalisierten Katholiken zu respektieren. Somit bestand die Möglichkeit zur Ausbreitung seiner "herrschenden Kirche" nur auf Kosten der Glaubensgemeinschaft der Siebenbürger rumänischen Christen byzantinischer Tradition, denn deren Religion war durch das Landesrecht nicht geschützt. Daher strebte er – nach dem Modell der Brester Union – eine Vereinigung der rumänischen Diözese Siebenbürgens mit der Reformierten Kirche an. Der damalige Patriarch von Konstantinopel Kyrill Lukaris (1572–1638) drängte den Fürsten in einem Brief vom 2. September 1629, von seinem Vorhaben abzulassen:
Wir bestreiten nicht, dass jene Religion, der Eure Hoheit und der größere Teil der Bevölkerung folgt, überhaupt christlich sei, nicht heidnisch, doch unterscheidet sie sich von dem Glauben, den die orientalische Kirche bekennt, deren oberster Priester wir hierzulande sind, in ganz wesentlichen Dingen noch mehr als jene in Rom tradierte, die, wie Eure Hoheit auch zutreffend bedenkt, voll von Irrtümern ist.20
Der Versuch Gabriel Bethlens, die Mithilfe oder wenigstens die schweigende Duldung des Patriarchen von Konstantinopel für die Calvinisierung der Rumänen in Siebenbürgen zu erlangen, scheiterte. Er starb kurz nach dem Briefwechsel mit dem Patriarchen unerwartet am 15. November 1629. Sein Nachfolger Georg Rákóczy (1593–1648) trieb die Verbreitung des Calvinismus unter den Rumänen noch entschlossener voran und versuchte, seine Untertanen griechischen Glaubens durch staatlichen Druck zum Calvinismus zu führen.21
Die Union der Lemberger und der Siebenbürger Armenier
Der erste dokumentarisch belegte armenische Bischof mit Sitz in Lemberg begegnet 1364 und wurde 1367 von König Kasimir III. von Polen(1310–1370)[] bestätigt.22 Er und mehrere seiner Nachfolger gehörten in die Jurisdiktion des Kirchenoberhaupts von Sis (Kilikien), Katholikos genannt, doch um die Mitte des 15. Jahrhunderts kam es zur Abkehr der Armenier in Polen von Sis und zu ihrer Hinwendung zum Katholikos von Etchmiadzin. Die Union der Armenier Galiziens mit der Kirche von Rom wurde eingeleitet unter Bischof Nikola Torosowicz (1605–1681),23 der sein Amt 1626 als junger Mann mit Unterstützung des Katholikos Melchisedech der Kirche von Etchmiadzin antrat und es mehr als 50 Jahre innehatte. In den osmanisch-persischen Kriegen Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts war Etchmiadzin nacheinander von beiden Seiten eingenommen, und Katholikos Melchisedech suchte Schutz und finanzielle Hilfe, u.a. durch Annäherung an Rom. Unter anderem kam er dabei auch zu den Armeniern in Polen, und es kam ihm gelegen, dass Bischof Nikola für Kontakte zu den Lateinern zu gewinnen war und über ihn aus Rom wie auch vom polnischen König Beistand erwartet werden durfte. Doch weder die Person des neuen Bischofs noch seine Offenheit für Rom fanden allgemeine Zustimmung bei den Armeniern in Polen. 1653 beschrieb Torosowicz in einem Brief an den Warschauer Nuntius seine zwiespältige Situation als diejenige eines unierten Bischofs, der ein keineswegs uniertes Bistum zu leiten habe. Erst auf Druck der Kongregation zur Glaubensverbreitung musste der armenische Bischof die Verbindung der Armenier Galiziens zu Etchmiadzin abbrechen und sich dem lateinischen Ritus anpassen. 1674 bestimmte die Kongregation Vartan Hunanian (1644–1715) zum Koadjutor mit Nachfolgerecht. Nach dem Tod von Bischof Nikola übernahm dieser das Bistum und festigte die Union unter den Armeniern Galiziens.
Auch im Fürstentum Moldau waren seit Jahrhunderten Armenier ansässig gewesen. In der unruhigen zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts verließ ein Teil von ihnen das Gastland, die einen in Richtung Polen, die Mehrzahl über die Karpaten hinweg nach Siebenbürgen. In der Moldau war das kirchliche Leben der Armenier auf den Katholikos von Etchmiadzin bezogen gewesen, sie hatten folglich im Schisma zu den Lateinern gestanden. Doch dies war wenig aufgefallen, da die Lateiner damals in der Moldau kaum Bedeutung hatten. In Siebenbürgen wurden die Einwanderer ohne weiteres zu Unierten, d.h. zu Katholiken des armenischen Ritus, denn der Klerus der eingewanderten Armenier erhielt vom armenischen Bischof in Lemberg die nötige seelsorgliche Unterstützung. So wuchsen die Armenier Siebenbürgens mit den Armeniern Galiziens organisch in die unierte Kirche hinein.
Die Union von Užgorod
Die calvinischen Fürsten Siebenbürgens brachten im 17. Jahrhundert Teile Oberungarns unter ihre Herrschaft, und wie in Siebenbürgen wollten sie auch dort die griechischen Gläubigen zur Annahme des Calvinismus veranlassen.24 Für diese Gläubigen amtierte ein Bischof im Nikolauskloster bei Mukačevo. Seine älteste Bezeugung stammt aus dem Jahr 1491, doch die entsprechende Quelle gibt keine Auskunft, ob damals bereits ein formell errichtetes Bistum bestand oder ob nur griechische Wanderbischöfe dort den Wohnsitz hatten.
1491, nach Ende der ungarischen Königsherrschaft, fiel der Westen des Seelsorgebezirks Mukačevo sofort an die Habsburger, der Osten nach einiger Zeit an die Fürsten von Siebenbürgen. Um deren Calvinisierungsdruck zu entgehen, suchten die Bischöfe von Mukačevo und ein Großteil ihrer Priester Unterstützung bei der Kirche des Habsburgerreichs. Schließlich nahm man 1646 in der sogenannten Union von Ušgorod25 sakramentale Gemeinschaft mit der Kirche Österreichs auf. Bischof Vasilij Tarasovič von Mukačevo, der offen war für eine Gemeinschaft mit Österreichs Kirche und deswegen vom Siebenbürger Fürsten Schwierigkeiten ertragen musste, starb im Mai 1651. Zu seinem Nachfolger hatte er den (mit Rom aufgrund der Brester Union unierten) Mönchspriester Petr Parfenij Petrovič vorgeschlagen. Der Fürst von Siebenbürgen unterstützte einen den Calvinern geneigten Bischofskandidaten. Daher beschloss die zur Union neigende Priesterschaft des Bistums von Mukačevo, schnellstens eine Bischofsweihe für Petr Parfenij zu erlangen, und sandte diesen in die damalige Hauptstadt Siebenbürgens zum nicht unierten Bischof Simion Ştefan (gest. 1656). Dieser erteilte die Weihe im August 1651. Unverzüglich berichtete der ungarische Primas György Lippay (1600–1666) darüber nach Rom und erbat die römische Anerkennung für den neuen Bischof, die erst nach dem Tod von Innozenz X. (1574–1655) im Juni 1655 durch Alexander VII. (1599–1667) erteilt wurde. Zu der Verzögerung war es nicht wegen der Weihe durch einen "schismatischen" Spender gekommen, sondern weil man in Rom keinen Beweis hatte, dass ein Bistum Mukačevo rechtlich gegründet worden war.
Die Siebenbürger Kirchenunion
Die Verhandlungen bezüglich einer Union mit Rom, von denen bisher die Rede war, begannen auf Initiative der betreffenden griechischen Kirchen.26 An Siebenbürgens Rumänen wurde der Gedanke einer Union von den Lateinern herangetragen. Nachdem Siebenbürgen österreichisch geworden war, bemühte sich Österreich teils aus geistlichen, teils aus sozialen und politischen Motiven um eine Union der Rumänen des Landes mit seiner Staatskirche, und in Kreisen, die Österreich nicht gewogen waren, wurde dagegen ein entschlossener Widerstand provoziert.
Initiatoren der Unionsgespräche waren Jesuiten, die mit dem österreichischen Heer als Militärseelsorger und zur Betreuung der dortigen lateinischen Christen nach Siebenbürgen gekommen waren. Die Einigung der Rumänen mit den Lateinern sollte das neu erworbene Land enger an Österreich binden und der dort zwar mit Rechten gut ausgestatteten, de facto aber marginalisierten Kirche der Lateiner Auftrieb geben, indem die Rumänen ihr zugezählt wurden. Die Bemühungen um Einheit waren von dem Wunsch geleitet, die katechetische und pastorale Praxis der nachtridentinischen Lateiner ohne Abstriche durchzusetzen.27 Um das sicherzustellen, erhielten die Jesuiten (aus Wien oder aus Rom) folgende Anleitung für ihr Bemühen:
Dogmatische Irrtümer, welche zur Rückkehr zur katholischen Kirche bereite Griechen gemäß dem Dekret des Florentiner Konzils durch ein ausdrückliches Glaubensbekenntnis verurteilen müssen, wie folgt: 1. Der römische Papst sei nicht das allgemeine Oberhaupt der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche; 2. Ungesäuertes Brot sei keine hinreichende Materie für das Sakrament der Eucharistie; 3. Außer dem Himmel, dem Ort der Seligen, und der Hölle, dem Kerker der Verdammten, bestehe kein dritter Ort, an dem noch weiterer Buße bedürftige Seelen verhalten und gereinigt würden; 4. Der Hl. Geist, die dritte Person in der Trinität, gehe nicht zugleich vom Vater und vom Sohne aus.28
Die Berufung der Anweisung auf das Konzil von Florenz ist fragwürdig, obwohl die Liste in der Tat die vier Themen der Florentiner Beratungen aufzählt. Denn nicht von östlichen Kirchen ist darin die Rede, vielmehr von unionswilligen (einzelnen) Christen. Nicht mehr Kirchengemeinschaften sollen in einer "Union" zusammenfinden, sondern Konversionen einzelner Gläubiger sind angezielt. Überdies weicht die Aussageform wesentlich vom Konzil von Florenz ab, weil der Bekenntnisinhalt nicht in positiver Form vorgetragen wird. Vielmehr stoßen wir, wie in der nachtridentinischen Kontroverstheologie üblich, auf ein Formular zum Abschwören von Abweichungen. Die Konzilsväter von Florenz hatten zu den vier Themen sowohl die Position der Lateiner als auch jene der Griechen für rechtgläubig erklärt und beide Seiten für berechtigt gehalten, bei ihren Lehren und Gebräuchen zu bleiben. Davon ist nur übriggeblieben, dass die Griechen die lateinischen Lehren und Bräuche nicht verdammen dürfen. Hingegen bleibt unerwähnt, dass die Union von Florenz den Lateinern geboten hatte, die griechischen Traditionen anzuerkennen. Kardinal Sigismund von Kollonitsch (1677–1751) unterstellte auf dieser Grundlage die unierten Rumänen sich selbst als dem Primas der Lateiner Ungarns, als ob sie sein Vikarbistum wären – ohne Rücksichtnahme auf die Beschlüsse von Florenz, die jurisdiktionelle Eingriffe der Lateiner bei den Griechen untersagt hatten.
Die Jesuiten verhandelten zunächst mit Theofil, dem Bischof der Rumänen Siebenbürgens, um ihm die Vorschläge aus Rom und Wien nahezubringen, und Theofil veranlasste seine Synode zu einer Zustimmung zur Union. Daraufhin erreichten die Siebenbürger Stände, die einen Zuwachs für die Katholiken Siebenbürgens verhindern wollten, durch Druck eine Resolution aus Wien vom April 1698, die es den rumänischen Priestern Siebenbürgens freigestellte, mit einer jeden der vier "rezipierten", d.h. staatsrechtlich anerkannten Religionen des Landes – Lateiner, Lutheraner, Calviner, Antitrinitarier/Unitarier – eine "Union" einzugehen. Dabei erforderte nur die "Union" mit den Lateinern eine Glaubenseinheit; in den übrigen Fällen genügte eine bürgerliche Zuordnung, die öffentlich-rechtliche Gleichstellung gewähren sollte. Auf dieser Grundlage erneuerte Theofils Nachfolger Atanasie Anghel gest. (1713) den Unionsbeschluss bei der Siebenbürger Synode am 7. Oktober 1698. Klagen blieben nicht aus; Bischof Atanasie richtete sie in einem Schreiben vom 26. Oktober 1700 an Kardinal Kollonitsch:
Es wäre zu lang zu berichten, welchen Anfeindungen und Schwierigkeiten unsere Kirche ausgesetzt ist, seit wir uns zu Unierten der heiligen römisch-katholischen Kirche erklärt haben. Manche Priester wurden aus ihren Pfarren vertrieben, andere verprügelt, andere eingekerkert, anderen wurde ihr Vieh weggenommen, und – bei weitem das Schlimmste – Gotteshäuser und Glockentürme wurden zerschlagen und von Grund auf zerstört, was vor der Union niemals geschah. Klagen haben wir zu vielen Malen der erhabenen Regierung vorgelegt, doch wurde niemals Abhilfe geschaffen ....29
Unionen pro foro interno
Das Wort "Kirchenunion" besagt die ausdrücklich erklärte Zusammengehörigkeit von kirchlichen Gemeinschaften. Doch bereits in der Bulle Magnus Dominus zählte der Papst die ruthenischen Bischöfe wie individuelle Persönlichkeiten auf, und nirgends ist in ihr von der Kiever Synode die Rede, die um Kircheneinheit gebeten hatte. Beim Abschluss der Siebenbürger Kirchenunion wurden von Österreichs Behörden ausdrücklich nur mehr einzelne Unionswillige und nicht deren kirchliche Gemeinschaft in den Blick genommen. Schließlich entsandte die römische Kongregation für die Glaubensverbreitung im 16. und 17. Jahrhundert immer wieder Missionare ins osmanische Reich. Dort waren lateinische Gotteshäuser gesetzlich nur erlaubt, wenn sie für Ausländer aus dem Westen errichtet wurden. Doch geistliche und weltliche Gründe ließen das Ansehen der Missionare auch bei Christen östlicher Tradition groß werden, und mit der Zeit wirkten diese faktisch, obwohl kirchenrechtlich ungeregelt, auch in den "schismatischen" Kirchengemeinden. Die vielfachen Verbindungen zwischen Rom und den griechischen Kirchen weiteten sich aus und führten dazu, dass einzelne Hierarchen, Theologen und Notabeln pro foro interno eine Union mit dem Papst eingingen, das heißt in einem Vorgang, der nur für den Gewissensbereich Gültigkeit besaß und der Öffentlichkeit verborgen blieb. Pro foro externo, d.h. für die Öffentlichkeit, blieben sie in ihrer mit Rom nicht unierten Kirche. Es handelte sich keineswegs nur um Einzelfälle, sogar Patriarchen von Konstantinopel gab es darunter. Die Union war damit von einer Einigung zwischen Kirchen zu einem Vorgang geworden, bei dem einzelne Individuen sich dem römischen Stuhl unterwarfen.
Ausblick
Die Entwicklung der Konfessionalisierung der "Lateiner" und "Griechen" innerhalb der einen Kirche Jesu Christi zu voneinander getrennten konfessionellen Gebilden namens "Katholische Kirche" und "Orthodoxe Kirche" kam im 18. Jahrhundert weitgehend zum Abschluss. 1729 erließ die Kongregation für die Glaubensverbreitung ein Dekret, das in östlichen Ländern jegliche Gebets-, Gottesdienst- oder gar Sakramentengemeinschaft zwischen Anhängern des Papstes und vom Papst getrennten Christen strikt untersagte und jeden Verstoß gegen diese Bestimmung zu einer Sünde erklärte, die nur in der Beichte vergeben würde. 1755 fassten die griechischen Patriarchen – ohne Zustimmung des Moskauer Patriarchats – den Beschluss, die Lateiner sogar als Ungetaufte einzustufen.30
Der Bezug zum Konzil von Florenz zeigt an, wie weit sich die Entwicklung von der einstigen Überzeugung des gemeinsamen Kirche-seins entfernt hat. Doch der Rückgriff auf das Konzil des 15. Jahrhunderts eröffnet keine Lösungsperspektive, denn die gewandelten geschichtlichen Bedingungen betreffen auch das Verständnis einer möglichen "Union". Auf westkirchlicher Seite sind die Kontroversfragen aufgrund der Reformation zur hermeneutischen Vorgabe geworden. Die Ostkirchen haben ihre Gemeinsamkeit als "Griechen" durch den Fall Konstantinopels 1453, die Neukonstitution des Patriarchats als Modell des Millet-Systems im Osmanischen Reich und die nationalkirchlichen Autokephaliebewegungen seit dem 19. Jahrhundert verloren. Die jüngsten Konflikte in der Ukraine haben sich nicht zufällig auf eine kontroverse Interpretation des Konzils von Florenz und der "Union" bezogen.31 Die gemeinsame Aufarbeitung der Geschichte gehört unabdingbar zu jedem Versuch, für eine "Union" der Kirche in Ost und West eine neue Verständigung zu finden.
1993 bezeichnete die Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Römisch‐Katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche in einem offiziell verabschiedeten Dokument den "Uniatismus" als "eine überholte Unionsmethode" und hält fest: Die als "Uniatismus" bezeichnete Form der Kirchenunionen könne "in Zukunft weder als zu befolgende Methode betrachtet werden noch als Modell für die angestrebte Einheit unserer Kirchen" (Nr. 12).32 Eine Rezeption dieser Deklaration blieb aus, weil orthodoxe Kreise die weitgehende Anerkennung der Kirchlichkeit der katholischen Tradition sowie die gegenseitige Bezeichnung als "Schwesterkirchen" nicht billigten. Heute bereitet sich der internationale orthodox-katholische Dialog darauf vor, die Ausgangsfrage des misslungenen Konsenses erneut aufzugreifen. Nach einer Einigung über Synodalität und Primat im ersten Jahrtausend: Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis im Dienst der Einheit der Kirche bei der Vollversammlung in Chieti im September 2016 arbeitet die Kommission nun unter anderem an den Fragen des zweiten Jahrtausends, unter denen die Bewertung der "Kirchenunionen" eine zentrale Rolle spielt.